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Baulandreserven? - Wohl eher nicht.

Für die Wasserschutzzone A1 beschloß die Stadt Augsburg bereits 1988 die Aufstellung des Bebauungsplans. Am Oberen Krautgarten, östlich der Martinistraße und bis hinüber zum Brunnenbach, wurde er nie aufgestellt.

Im Flächennutzungsplan* sind für alle diese Bereiche zwar Dauerkleingärten vorgesehen. Dies sind Kleingärten, die durch einen  Bebauungsplan abgesichert sind. Aber lt. Stadtplanungsamt wird diese Planung eingestellt, d.h. es wird dort nie eine Absicherung als Dauerkleingärten geben. Die dort entstandene ungeregelte Bebauung kann die Stadt beseitigen, wenn sie andere Pläne für das Gebiet hat. 

* Erläuterung Flächennutzungsplan - Er ist nicht identisch mit dem Bebauungsplan, sondern er geht diesem voraus. Er ist politisch beschlossen und dient als Vorgabe für die Verwaltung, die daraufhin einen Bebauungsplan erstellt, der wiederum eines Beschlusses bedarf.                                                                                                                     2009

Stadtratsbeschluß: Umwidmung in Grünflächen!               Nov. 2011

Neues Baugebiet längst vom Stadtrat abgeblasen

Für die Bereiche östlich der Martinistraße war bereits in einem Flächennutzungsplanentwurf vom Juli 1992 überwiegend Wohnnutzung vorgesehen worden. Doch in der Beschlußvorlage, die uns vorliegt, heißt es:

    “Gegen diesen Vorschlag waren sowohl von Trägern öffentlicher Belange, als auch von anderen Institutionen so erhebliche Bedenken vorgebracht worden, dass der Stadtrat im Rahmen des Feststellungsbeschlusses der Stadt Augsburg am 21.7.1993 beschloß, diese Flächen von der Planung vorläufig auszunehmen: „mit dem Ziel, diese Bereiche in einem anschließenden Verfahren in Grünflächen umzuwidmen und an dieser Änderung die Bürger und Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.“

Dieser Stadtratsbeschluß von 1993 steht neuer Wohnbebauung entgegen

  • Wer hier auf ein neues Baugebiet hoffte, wird herb enttäuscht.
  • Aber auch ein Kleingartengebiet plant die Stadt Augsburg seit diesem Beschluß nicht mehr. Der Bebauungsplan für Kleingärten wird eingestellt.
  • Baureferent Merkle sagte im Gespräch mit der Augsburger Allgemeinen (Artikel vom 27.10.11), dass die Grünflächenplanung irgendwann umgesetzt werden solle. Das bedeutet, dass dann Hunderte Kleingärten abgerissen werden sollen. Ein Teil befindet sich auf städtischen Grundstücken, der Rest ist privat. Dazwischen sind auch reine Gemüsegärten, die der Grünflächenplanung der Stadträte zum Opfer fallen.

Das heißt, wenn das Gebiet arg herunterkommt bzw. wenn Stadtverwaltung oder Stadträte Sicherheitsmängel und Verstöße als Begründung zur Umsetzung des Beschlusses heranziehen wollen, dann kommen alle Gärten weg und es gibt Grünflächen. Das ist der Stand der Dinge, so lange dieser Beschluß bestehen bleibt.

 

Wenn die beschlossene Umwidmung in Grünflächen kommt, dann verlieren alle ihre Gärten, auch die, die hier nur Gemüse angebaut haben.


Sündenbock gesucht

Wozu eine Petition von Bürgerseite?

Ungeregelt verkommt das Gebiet

Fakten zum Gebiet