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Eine Genehmigung kommt selten allein
„Im Wasserschutzgebiet ist alles verboten“
, höre ich einen Bürokraten am Telefon sagen. „Da dürfen Sie nicht einmal einen Stein umdrehen, ohne Ausnahmegenehmigung.“
Kosten tut’s immer was - Gebühren für Bescheide: Ausnahmegenehmigung nach der WSG-VO für die Durchführung von Erdaufschlüssen der Erdoberfläche zur Erstellung einer AbwasserleitungStellungnahmen für diese Genehmigung erfolgten durch: Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Gesundheitsamt Augsburg, Stadtwerke Wasser GmbH, Tiefbauamt Abwasserbetrieb
- Bescheid Ausnahmegenehmigung 215,60 Euro incl. Auslagen
- Bescheid vom Abwasserbetrieb für Kanalgenehmigung 150,- Euro (+ Kosten für Planung, Ingenieur ca. 1500,-)
- Bescheid für Sondernutzung der Straße 52,- Euro
- Beitragsbescheid zur Herstellung öffentlicher Entwässerungseinrichtung 1091,71 Euro
... und nicht zu vergessen, die Fachanwälte! Auf die inneren Werte kommt es an!
Was ist ein bürokratisches Versprechen wert? Auch unsere schriftlichen Genehmigungen waren, trotz des immensen Aufwands,
nicht mehr als ein paar lausige Zettel. Die hätten wir uns genausogut sparen können! Sie bürgten keineswegs dafür, dass wir den Kanal bauen durften. Texte in dieser Farbe aus:
Brillen für die Bürokratie
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