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Baulandreserven

Für die gesamte Wasserschutzzone A1 beschloß die Stadt bereits 1988 die Aufstellung des Bebauungsplans.

Am Oberen Krautgarten, östlich der Martinistraße und bis hinüber zum Brunnenbach, wurde er nie aufgestellt. Im Flächennutzungsplan* sind für alle diese Bereiche zwar Dauerkleingärten vorgesehen. Dies sind Kleingärten, die durch einen  Bebauungsplan abgesichert sind. Dieser ist aber lt. Angabe des Stadtplanungsamtes Ende 2009 zur Einstellung vorgesehen , d.h. es wird dort nie eine Absicherung als Dauerkleingärten geben.

 

Heimleuchten im Wasserschutzgebiet

Obwohl die Situation keinen dauerhaften Bestand hat, werden von der Stadt Augsburg dort auf Antrag der Kleingärtner neue Beleuchtungsmaßnahmen durchgeführt. Ostern 2010 bekam der Obere Krautgarten eine Beleuchtung. Im Juni 2010 gab es auch am Gartenweg zwischen Lochbach und Brunnenbach, wo bereits einzelne Lampen standen, noch weitere neue dazu. Es gibt dort zwar keinen Anschluß an die Kanalisation für die sanitären Anlagen  - aber viele Lampen.

So setzen Augsburgs Politik und Bürokratie den Maßstab im Wasserschutzgebiet. Es besteht die kuriose Situation, dass zwei Personen für ihr Klo einen eigenen Kanal für den Wasserschutz bauen mußten, während es für Hunderte von Kleingärtnern bis Ultimo alte Grubenklos sein dürfen. Warum ist das so?

Wohl deshalb, weil die Stadt für ihr Grundstück lieber keine teure Kanalisation herstellen will, wenn sie mit dem Gebiet möglicherweise ganz andere Pläne hat und es eines Tages dort keine Kleingärten mehr geben wird?

 

Zum Vergleich: Kurz vor Inkraftsetzung der Wasserschutzverordnung stellte die Stadt 1979 den Bebauungsplan für ihre Kleingartenanlagen „Alpenblick“ an der Tuchbleichstraße im Wasserschutzgebiet auf. Diese Anlagen haben 2008 eine Kanalisation bekommen.


Stadträte setzen sich nicht für genehmigte Gartenhäuser ein

Aber ihre bloße Duldung ist keine Nettigkeit, denn rechtmäßige, genehmigte Verhältnisse wollen sie gar nicht herstellen, zumindest nicht mit Kleingärten. Dennoch wiegt die Duldung eine Vielzahl betroffener Gartenhäuslebauer in der trügerischen Sicherheit, dass alles ewig so bleibt. Dabei ist aber zu bedenken:

  • Auf Duldung besteht kein Rechtsanspruch.
  • Auch ein Vertrauensschutz ist nicht gegeben.
  • Wenn es der Stadt je einfällt, kippt sie das Ganze.

Organisierte Verantwortungslosigkeit

Wenn Stadträte und Stadtverwaltung tatenlos zuschauen, wie eine unkontrollierte Entwicklung in Richtung wilder Besiedelung läuft, dann sollten bei den Betroffenen die Alarmglocken läuten! Kleingartengebiete sind in Städten oftmals Baulandreserven, die nach Bedarf umgewandelt werden, vor allem dann, wenn sie nicht in einer Bauleitplanung festgeschrieben sind. 

Eine Stadt kann ein Gebiet durch Wegschauen gezielt herunterkommen lassen. Je schlimmer die Zustände, desto weniger Normalbürger wollen dort einen Garten. Die Spirale zieht nach unten. Wenn das Gebiet richtig herunter gekommen ist, wird die Stadt eines Tages rigoros durchgreifen. Mit dem Wasserschutz als Begründung, läßt sich alles umwälzen. Sofern die Stadt keinerlei Auflagen machte und nichts genehmigte, muß sie sich auch nicht mit Ansprüchen der Gartenhausbesitzer herumplagen.

Stadt kann, trotz Wasserschutzgebiet, Bauland ausweisen

Weil dann eh schon alles zugebaut ist und hier praktisch gewohnt wird, kann die Stadt auch ein Baugebiet daraus machen. In Haunstetten wurden trotz Wasserschutzgebiet immer wieder neue Baugebiete ausgewiesen. Dies dient sogar dem Wasserschutz, denn die Planung wird der Verordnung und den Auflagen angepaßt.

Keine Dauerkleingärten mehr

Die Stadt Augsburg geht mit der Einstellung des Bebauungsplanverfahrens, die das Stadtplanungsamt Ende 2009 bekanntgab, im Gebiet am Oberen Krautgarten definitiv weg von Kleingärten. Dies muß vom Stadtrat zwar noch beschlossen werden. Wollen unsere Stadträte hier tatsächlich mitentscheiden, dann sollten sie sich zur Einstellung der Bebauungsplanung ein paar Gedanken machen.

Alle Stadträte, die das mittragen, stimmen dann nämlich nicht für die Zukunft von Kleingärten in Haunstetten, sondern besiegeln ihre Beseitigung.

2009

*Erläuterung Flächennutzungsplan

Ein Flächennutzungsplan ist nicht identisch mit einem Bebauungsplan, sondern er geht dem Bebauungsplan voraus. Er ist politisch beschlossen und dient als Vorgabe für die Verwaltung, die daraufhin einen Bebauungsplan erstellt, der wiederum eines Beschlusses bedarf.


Kommunale Planungshoheit kapituliert?

Gewerbegebiet zu Grünland

Im Jahr 1979 wurden weite Teile von Haunstetten zum Wasserschutzgebiet. Die Stadt Augsburg beschloß 1988 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die gesamte Schutzzone A1. Das betrifft auch den Oberen Krautgarten.

Früher war Wohnbebauung vorgesehen

Im Jahr 1992 gab es einen Flächennutzungsplanentwurf, der im ganzen Bereich Wohnbebauung vorsah. Er stieß bei Bedenkenträgern auf Widerstand, u.a. wegen des Trinkwasserschutzes. Ein ehemaliges Gewerbegebiet südlich des Krautgarten wurde 1998 bis auf zwei bestehende Wohnhäuser zu Grünland. Jedoch ein Abschnitt nördlich des Krautgarten wurde für Wohnbebauung ausgewiesen.

Grünland im Wasserschutzgebiet zu Bauland

Der Krautgarten wurde 1998 bei den Planungen der Stadt für die angrenzenden Gebiete ausgelassen. Kleingärten will die Stadt nicht festschreiben, ermöglicht aber eine sich ausweitende und eskalierende Entwicklung.

Soll das eine Enklave des „augenzwinkernd Erlaubten“, inmitten des Machtbereiches der strengsten Wasserschutzverordnung Bayerns sein? Sicher nicht, aber die Bedenkenträger werden sämtlich zustimmen, wenn - für den Wasserschutz - eine ungeregelte Besiedelung ohne Abwasserentsorgung, zum geordneten Wohngebiet umgewandelt wird.

März 2010

Fakten zum Gebiet

wie dort ein Brennpunkt entsteht