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Stadträte setzen sich nicht für genehmigte Gartenhäuser ein Aber ihre bloße Duldung ist keine Nettigkeit, denn rechtmäßige, genehmigte Verhältnisse wollen sie gar nicht herstellen, zumindest nicht mit Kleingärten. Dennoch wiegt die Duldung
eine Vielzahl betroffener Gartenhäuslebauer in der trügerischen Sicherheit, dass alles ewig so bleibt. Dabei ist aber zu bedenken:
Organisierte Verantwortungslosigkeit Wenn Stadträte und
Stadtverwaltung tatenlos zuschauen, wie eine unkontrollierte Entwicklung in Richtung wilder Besiedelung läuft, dann sollten bei den Betroffenen die Alarmglocken läuten! Kleingartengebiete sind in Städten oftmals Baulandreserven,
die nach Bedarf umgewandelt werden, vor allem dann, wenn sie nicht in einer Bauleitplanung festgeschrieben sind. Eine Stadt kann ein Gebiet durch Wegschauen gezielt herunterkommen lassen. Je schlimmer die
Zustände, desto weniger Normalbürger wollen dort einen Garten. Die Spirale zieht nach unten. Wenn das Gebiet richtig herunter gekommen ist, wird die Stadt eines Tages rigoros durchgreifen. Mit dem Wasserschutz als Begründung,
läßt sich alles umwälzen. Sofern die Stadt keinerlei Auflagen machte und nichts genehmigte, muß sie sich auch nicht mit Ansprüchen der Gartenhausbesitzer herumplagen. Stadt kann, trotz Wasserschutzgebiet, Bauland ausweisen Weil dann eh schon alles zugebaut
ist und hier praktisch gewohnt wird, kann die Stadt auch ein Baugebiet daraus machen. In Haunstetten wurden trotz Wasserschutzgebiet immer wieder neue Baugebiete ausgewiesen. Dies dient sogar dem Wasserschutz, denn die Planung wird
der Verordnung und den Auflagen angepaßt. Keine Dauerkleingärten mehr Die Stadt Augsburg geht mit der Einstellung des Bebauungsplanverfahrens, die das Stadtplanungsamt Ende 2009 bekanntgab, im
Gebiet am Oberen Krautgarten definitiv weg von Kleingärten. Dies muß vom Stadtrat zwar noch beschlossen werden. Wollen unsere Stadträte hier tatsächlich mitentscheiden, dann sollten sie sich zur Einstellung der Bebauungsplanung ein
paar Gedanken machen. Alle Stadträte, die das mittragen, stimmen dann nämlich nicht für die Zukunft von Kleingärten in Haunstetten, sondern besiegeln ihre Beseitigung. 2009 |
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*Erläuterung Flächennutzungsplan Ein
Flächennutzungsplan ist nicht identisch mit einem Bebauungsplan, sondern er geht dem Bebauungsplan voraus. Er ist politisch beschlossen und dient als Vorgabe für die Verwaltung, die daraufhin einen Bebauungsplan erstellt, der
wiederum eines Beschlusses bedarf. |
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