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Die grüne Lagune

2009

Im Wasserschutzgebiet Augsburg-Haunstetten

Direkt hinter den Häusern der Martinistraße liegt, wie eine grüne Lagune, der Obere Krautgarten. Dieses Fleckchen Stadt hätte längst beplant gehört, doch die Planer ließen das Gebiet liegen. Auf Nachfrage erhielt bisher jeder die Auskunft: Da ist nichts geplant!

Früher gab es dort nur ein einziges, altes Wohnhaus und schmale Streifen von Krautgärten. Mit den Jahren wuchsen Häuschen auf den Krautstreifen. Die Leute behalfen sich planlos. Heute ist die Lagune dicht bebaut mit Häuschen. Manche sind fast ganzjährig bewohnt. Das Hausen ist dort zwar primitiv. Es fehlen sanitäre Einrichtungen, vom Kanalanschluß ganz zu schweigen.

Doch manchem gefällt es, täglich mit reichlich Alkohol am qualmenden Lagerfeuer auf der Terrasse zu sitzen. Dem tun selbst Temperaturen rund um den Gefrierpunkt keinen Abbruch. Ballermann ist nicht nur in der Maxstraße zuhause, sondern auch am Stadtrand. Ebenso wie seine Freundin, die Schlägerei. Und wenn die Hüfte gerade mal locker ist, dann kann man das in lauen Nächten lautstark mit anhören, denn auch das geschieht auf der Terrasse.

Ein Brennpunkt entsteht

Einige Grundstücke sind keine Gärten mehr, wo Salat und Gemüse sprießen. In Haunstetten ist das lange schon bekannt. Mancher träumt dort den Traum vom billigen Wohnen im Gartenhäuschen und in der grünen Lagune kann man machen, was man will. Ohne Genehmigungen - man bekommt eh keine - muß man auch keine Auflagen für den Wasserschutz erfüllen.

„Wir kommen ja nicht, wir schauen nicht hin. Lebe mich! Dein Augsburg.”

Das schadet all jenen, die ihre Gärten als Gärten nutzen. Wer sich korrekt verhält, ist in Augsburg der Dumme. Wenn Stadtverwaltung und Stadtteilpolitik nicht aufpassen, entsteht dort ein Brennpunkt von größerer Tragweite. 2009 eskalierte die Situation bereits, doch unsere Stadtpolitik schaut weiterhin zu. Seit 1988 ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Dennoch bleibt das Gebiet auch in Zukunft regellos sich selbst überlassen.

Es genügt nicht, die Trambahnhaltestelle an der Haunstetter Straße zu verschönern, während man die grüne Lagune im Wasserschutzgebiet im Argen läßt. Davon sind die Anwohner der Martinistraße betroffen, sowie wir und die vielen Spaziergänger und Freizeitsportler, die täglich zum Naherholungsgebiet Haunstetter Wald laufen. Wer die Entwicklung zu einem „Fischerholz” (das Gebiet am Ende der Äußeren Uferstraße beim Klärwerk) zuläßt, schadet letztlich dem gesamten Stadtteil Haunstetten.

 

Ungeregelt - so weit ist es schon

Dichte Bebauung - Vor Jahrzehnten gab es am Oberen Krautgarten nur ein paar Schuppen auf den Gemüsebeeten. Es wurde mit der Zeit mehr und die Bebauung wächst von Jahr zu Jahr. Bauordnungsamt und Umweltamt waren vor Ort. Trotz absolutem Bauverbot im Wasserschutzgebiet, duldet die Stadt alles.

Keine Regelung - Niemand ist zuständig. Es gibt keine Gartenordnung, keine Regeln. Die Stadt macht keinerlei Auflagen. Einer wilden Besiedelung steht die Stadt nicht entgegen. Es wird z.T. gehaust und campiert. Der Ordnungsreferent erklärte sich für nicht zuständig. Strom, Wasser, Ofenheizungen sind vorhanden, umweltgerechte sanitäre Anlagen fehlen.

Gefährdungspotential - Offene Feuer, Gasflaschen. Im Ernstfall wäre der mittlere Bereich für die Feuerwehr nicht erreichbar. Etliche Gebäude haben keine Zufahrt. 

Öffentliche Sicherheit - Saufgelage, lautstarke Streitereien, Randale, Pöbelei gegen Anlieger.

Keine Idylle - Anfang 2010 hinterließ ein Pächter seinen Garten beim Auszug als Bild der Verwüstung. In sinnloser Wut wurde alles zerschlagen und lag danach monatelang - für alle Nachbarn und Passanten sichtbar - da. 

Es ist wie ein Übergangsstadium, in dem alles möglich ist, und wenn die kritische Grenze erreicht wird, kippt das Ganze.

 

Wer profitiert, wenn die Zustände eskalieren?

Die Grundstücke sind überwiegend in privater Hand. Wenn die Stadt irgendwann durchgreifen wird, ist (fast) alles möglich:

    Errichtung einer Kleingartenanlage (entspricht dem Flächennutzungsplan, wurde aber seit Jahrzehnten nicht umgesetzt)

    Beseitigung der unzulässigen Bebauung und Wiederherstellung der einstigen Gemüsegärten (eine Möglichkeit, an die keiner mehr glaubt)

    Wohnbebauung (die elegante Alternative zur Slumsiedlung ohne Abwasserentsorgung im Wasserschutzgebiet, das sieht dann jeder ein)

Dass es am Oberen Krautgarten durchaus in Richtung Wohnbebauung gehen könnte, zeigt auch das Interesse eines bekannten Augsburger Bauunternehmers vor einigen Jahren. Bei Grundstücksgeschäften in unserer Stadt hatte dieser stets ein glückliches Händchen.

Dann klingelt’s in der Kasse

Eskalieren die Zustände, läßt sich - trotz Wasserschutzgebiet - eine Wohnbebauung politisch begründen und durchsetzen. Der Gegenwind wird gering sein, denn es sind lediglich Schwarzbauten, die dann für die Pläne der Stadt weichen müssen. Wer ein großes Grundstück und kein Interesse am Schrebergarten hat, profitiert davon.

Als Gemüsegärten gehen die Grundstücke dann verloren. Wer einen kleinen Gemüsegarten besitzt und diesen liebt, den tröstet die Wertsteigerung kaum. Und wer einen Pachtgarten hat, verliert ohnehin alles.

 

Kommunale Planungshoheit kapituliert?

Gewerbegebiet zu Grünland

Im Jahr 1979 wurden weite Teile von Haunstetten zum Wasserschutzgebiet. Die Stadt Augsburg beschloß 1988 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die gesamte Schutzzone A1. Das betrifft auch den Oberen Krautgarten.

Früher war Wohnbebauung vorgesehen

Im Jahr 1992 gab es einen Flächennutzungsplanentwurf, der im ganzen Bereich Wohnbebauung vorsah. Er stieß bei Bedenkenträgern auf Widerstand, u.a. wegen des Trinkwasserschutzes. Ein ehemaliges Gewerbegebiet südlich des Krautgarten wurde 1998 bis auf zwei bestehende Wohnhäuser zu Grünland. Jedoch ein Abschnitt nördlich des Krautgarten wurde für Wohnbebauung neu ausgewiesen.

Grünland im Wasserschutzgebiet zu Bauland

Der Krautgarten wurde 1998 bei den Planungen der Stadt für die angrenzenden Gebiete ausgelassen. Kleingärten will die Stadt nicht festschreiben, ermöglicht aber eine sich ausweitende und eskalierende Entwicklung.

Soll das eine Enklave des „augenzwinkernd Erlaubten“, inmitten des Machtbereiches der strengsten Wasserschutzverordnung Bayerns sein? Sicher nicht, aber die Bedenkenträger werden sämtlich zustimmen, wenn - für den Wasserschutz - eine ungeregelte Besiedelung ohne Abwasserentsorgung, zum geordneten Wohngebiet umgewandelt wird.

März 2010

Fakten zum Gebiet

Baulandreserven

© Karin Brandl, Alchima