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Wahrheit ist Am Oberen Krautgarten im
Wasserschutzgebiet Augsburg-Haunstetten könnte heute jeder Grundstückseigentümer entweder ein genehmigtes Gartenhaus oder sogar ein Wohnhaus besitzen, wenn die Stadt Augsburg es nicht Jahrzehnte versäumt
hätte, den Bebauungsplan aufzustellen. |
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Wasserschutzgebiet Schutzzone A1
Die Aufstellung eines Bebauungsplans für diese Schutzzone ist seit 1988 vom Stadtrat beschlossen. Aber die Kleingartenanlage, die die Stadt Augsburg vor Jahrzehnten im Flächennutzungsplan*
vorsah, plante sie hier nie. Stattdessen duldet sie ungeregelte Bebauung im Wasserschutzgebiet, mit allen negativen Begleiterscheinungen. Jetzt soll das
Bebauungsplanverfahren eingestellt werden. Was wird dann aus dem Gebiet? |
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* Erläuterung Flächennutzungsplan
Ein Flächennutzungsplan ist nicht identisch mit einem Bebauungsplan, sondern er geht dem Bebauungsplan voraus. Er ist politisch beschlossen und dient als Vorgabe für die Verwaltung, die daraufhin einen
Bebauungsplan erstellt, der wiederum eines Beschlusses bedarf. |
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Kleingärten will die Stadt hier nicht auf Dauer Kein
Stadtrat setzte sich hier je für genehmigte Gartenhäuser ein. Planerisch festlegen wollte die Stadt hier nichts. Man bekommt keine Genehmigungen, es wird alles nur geduldet. Fair ist das nicht! Wer dort
baut, investiert Zeit, Energie und Geld auf Risiko. Aber die Stadt kümmert sich nicht darum, wenn die Bebauung wuchert und Zustände ausufern. Sie läßt das Gebiet wissentlich ungeregelt. Das ist
merkwürdig, hier im Außenbereich und Wasserschutzgebiet. Was der Stadt ansonsten sehr wichtig ist, scheint hier keinerlei Beachtung wert. Dabei betrifft das absolute Bauverbot der Augsburger
Wasserschutzverordnung auch Kleingärten. Doch das Ungeregelte, das die Stadt durch Wegschauen duldet, kann sie beseitigen, wann immer sie will. Bekommt man deshalb keine Genehmigung und muß keine Auflagen
erfüllen, weil die Stadt irgendwann etwas anderes mit dem Gebiet vorhat? |
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Unser genehmigtes Wohnhaus (Bestand seit 60 Jahren) steht demnach nicht
inmitten von geregelten, genehmigten Kleingartenanlagen, auch wenn eine entsprechende Beschilderung dies der Öffentlichkeit lange Zeit vorspiegelte. |
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Der Verein erklärte sich 2009 für nicht zuständig und entfernte seinen Schriftzug. Es ist keine Gartenanlage aus der Zeit
vor der Eingemeindung Haunstettens. Zwar werden dort - im Gegensatz zu unserem Grundstück - seitens der Stadt Augsburg keinerlei Auflagen gemacht und es wird auch kein Kanalanschluß für den Wasserschutz
gefordert. Aber es gibt auch keine Genehmigungen. Bei der Stadt existiert die so genannte Gartenanlage “Ulrich Baumann” offiziell nicht. 2009 |
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Kein Plan Was ist für unser Gebiet geplant? Warum
läßt die Stadt eine unkontrollierte Entwicklung sich immer mehr ausweiten? Wo soll das hinführen? Anlaß dieser Fragen im Jahr 2009 war die zunehmende Zweckentfremdung und das Eskalieren der Zustände (siehe
hierzu: Ungeregelt - so weit ist es schon ). Für Sicherheit und Ordnung ist niemand zuständig Ein Stadtrat informierte den Ordnungsreferenten. Doch dieser erklärt sich für nicht zuständig,
wie er im Juni 2009 persönlich erläuterte. Er leitete die Sache ans Baureferat, da es s. E. zuerst einer baurechtlichen Regelung bedarf. Im August 2009 wurde wieder randaliert, die Polizei war vor Ort.
Stadträte wollen das Gebiet erst mal so lassen Von Haunstetter Stadträten, u.a. dem Ortsvorsitzenden der derzeit regierenden CSU, war keine Antwort zu bekommen. Sie wollten sich der Sache nicht annehmen
und eine sozialverträgliche Lösung finden. Ebensowenig OB Gribl. Stadträte der Grünen stellten im August 2009 zwar eine Anfrage zur baurechtlichen Situation des Gebietes. Im Februar 2010 werden sie vom
CSU-Baureferenten mit einer falschen Behauptung abgespeist. Das Baureferat regelt am Oberen Krautgarten nichts.
Bürger in Augsburg, welche Zustände zurecht anmahnen, müssen zudem damit rechnen, dass sich düstere Seiten (siehe unten) offenbaren, wenn Versäumnisse von Stadtverwaltung und Lokalpolitik ans Licht
kommen. Wer recherchiert, kommt auf folgende Fakten 1979
wurden große Teile von Haunstetten zum Trinkwasserschutzgebiet. Die Stadt Augsburg stellte noch kurz vor Inkraftsetzung der ersten Schutzgebietsverordnung vom 13.12.1979 den Bebauungsplan für ihre Kleingartenanlage „Alpenblick“ an der Tuchbleichstraße auf (BB-Plan Nr. 842, 10.8.1979).
Auch für den Oberen Krautgarten gab es einen Planentwurf. Darauf war eine Kleingartenanlage zu sehen, in der Mitte eine Zufahrt mit Parkplatz und Toilettenanlage. Er wurde nie verwirklicht. 1988
beschloß der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 864 für die gesamte Wasserschutzzone A1. Wenig später, 1991, erließ die Regierung von Schwaben eine Neufassung der Verordnung, wo für die gesamte Schutzzone A1 ein absolutes Bauverbot gilt.
1998
wurde unter dem damaligen Baureferenten (CSU) der Obere Krautgarten als Planungslücke ausgespart, während der Plan für die Bereiche südlich (ehem. Textilfabrik Martini) und nördlich (ehem. Kunstmühle Kühn) aufgestellt wurde. Auch die Stadtwerke, die für die Trinkwasserversorgung verantwortlich sind, stimmten dem zu, obwohl der Krautgarten ungeregelt blieb. Werkleiter bei den Stadtwerken war Reinhold Wenninger (ehem. CSU-Stadtrat, Umweltreferent und bis 2002 Leiter der Stadtwerke Wasser GmbH).
Dass der Obere Krautgarten nicht gleich mitbeplant wurde, ist insofern unverständlich, als die Stadt zwei Jahre vorher vor dem Bayrischen VGH im Rahmen einer Normenkontrollklage noch argumentierte, wie
wichtig die Verschärfung der Wasserschutzverordnung von 1991 und das
absolute Bauverbot für den Wasserschutz sei. Doch das Bauverbot zieht die Stadt nur bei genehmigten Bauvorhaben heran.
2002
verlangten Stadtwerke, Wasserwirtschaftsamt und Bauordnungsamt für unser genehmigtes Haus dort, von uns den Kanal, der unter jahrelangen Widerständen der Stadt, privat durchgeführt werden mußte, damit wir einen Anbau in der Größe eines Gartenhauses errichten durften. Ämterübergreifend wurde 2005-2007 versucht, den Kanal zu verhindern. (siehe unter
Bürokratie) Dies geschah unter Zuständigkeit des damaligen Baureferenten (CSU).2009
schreibt der jetzige Baureferent (CSU), dass an der derzeitigen Situation im Gebiet am Oberen Krautgarten nichts geändert wird. Kein Bebauungsplan, keine Genehmigungen, keine sicheren Kleingärten, sondern lediglich ein geduldetes Gebiet. Eine Stadträtin der CSU Haunstetten, die Mitglied im Bauausschuß ist, hat persönliche Verbindungen zu Grundstückseigentümern in diesem Gebiet.
2009 |
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Düstere Seiten Fragt man nach dem Bebauungsplan
für dieses Gebiet, werden Nachbarn von der Stadträtin manipuliert und gegen uns aufgehetzt. Danach wird innerhalb von Stadtverwaltung und Stadtpolitik verbreitet, es handle sich um Nachbarstreit.
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Anstatt Intrigen gegen Anwohner zu schmieden, wäre es Aufgabe der Stadträte sich für eine Lösung einzusetzen, die das Wohl der
Allgemeinheit sowie der betroffenen Grundstückseigentümer zum Ziele hat. Aber für eine genehmigte Lösung setzte sich kein Stadtrat je ein. Immer wenn Bürger Zustände aufzeigen, die durch Versäumnisse von Verwaltung
und Politik entstanden sind, müssen sie mit deren Angriffen rechnen. Hier tun sich oft Abgründe auf, billig und primitiv, wenn die sachlichen Argumente fehlen. Doch nicht wer Mißstände anmahnt, bedroht den
Fortbestand einer Situation, sondern der, der sie zum Kippen bringt. Und wenn die Stadt es versäumt, Auflagen zu machen, dann kippt sie gewiß. |
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