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Hinweis: Der 2009 an dieser Stelle verlinkte Inhalt ist ans Seitenende gerückt.

Stadtratsbeschluß 

- weg mit den Kleingärten und allen Gebäuden!

1993 Grünflächen beschlossen                                                                                          Okt. 2011

Der politische Hintergrund unseres endlosen Bürokratenkriegs in Haunstetten ist ein Beschluss des Augsburger Stadtrates aus dem Jahr 1993, alles in Grünflächen umzuwidmen. Dieser Beschluss wurde der Öffentlichkeit nie bekannt gemacht. Es geht dabei um die Zielsetzung der Stadtplanung für das Gebiet östlich der Martinistraße im Wasserschutzgebiet Haunstetten.

 

1998 beschloß der Stadtrat die Planungen für zwei Teilbereiche

In der Begründung zum Feststellungsbeschluß des Flächennutzungsplanes vom 22.1.1998*, wo die Planungen für zwei Teilbereiche, nämlich das Martinigelände und Kunstmühle Kühn beschlossen wurden, heißt es:

    Für die im Beschluss genannten Bereiche war in einem  Flächennutzungsplanentwurf vom Juli 1992 überwiegend Wohnnutzung vorgesehen worden. Gegen diesen Vorschlag waren sowohl von Trägern öffentlicher Belange, als auch von anderen Institutionen so erhebliche Bedenken vorgebracht worden, dass der Stadtrat im Rahmen des Feststellungsbeschlusses der Stadt Augsburg am 21.7.1993 beschloß, diese Flächen von der Planung vorläufig auszunehmen: „mit dem Ziel, diese Bereiche in einem anschließenden Verfahren in Grünflächen umzuwidmen und an dieser Änderung die Bürger und Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.“

Martinigelände wurde zu Grünland

Für die Martini wurde 1998 die, 1993 beschlossene, Umwidmung in Grünflächen festgelegt. Zwei Wohngebäude der Familie Martini, die Fabrikantenvilla und das Kutscherhaus, blieben bestehen. In der Beschlußvorlage heißt es, dass diese Planung „den Zielen eines in Aussicht genommenen Landschaftsschutzgebietes am Rande des Naturschutzgebietes Siebentisch-/Haunstetterwald entspricht“.

Auf das Gelände der Kunstmühle Kühn kam Wohnnutzung

Das Mühlengelände wurde nicht in Grünflächen umgewidmet, sondern mit Wohnhäusern bebaut. In der Beschlußvorlage wird ausdrücklich erwähnt, dass die Trinkwasserschutzverordnung die Möglichkeit vorsieht, in der weiteren Schutzzone A1 Bebauungspläne zur Schaffung von Baurecht aufzustellen.

Im Bereich der Kleingärten wurde nichts festgelegt

Dort wo bis zum Waldrand hinüber Hunderte Kleingärten, sowie am Oberen Krautgarten unser bestandsgeschütztes Wohnhaus stehen, wurde 1998 nichts geplant. Ein früher vorgesehener Bebauungsplan für Kleingärten wurde hier nie umgesetzt und ist zur Einstellung vorgesehen. Das erklärte Ziel der Stadträte blieb hier also die, 1993 beschlossene, Umwidmung in Grünflächen. Dies wurde in der Öffentlichkeit nie bekannt.

 

Stadträte wollen alles in Grünflächen umwidmen

Kleingartenanlagen

Leicht zu realisieren ist dies auf den städtischen Grundstücken, die der Stadtverband Haunstetten der Kleingärtner e.V. in Pacht hat. Pachtverträge lassen sich kündigen. Zudem haben die Toiletten der Kleingartenanlagen keinen Kanalanschluß und bekommen auch keinen, denn ohne Kanalisation ist das Planungsziel der Stadträte leichter zu erreichen. Wir boten der Stadt Augsburg unseren Kanal zum Mit-Anschluss der Kleingärten mehrmals an! Doch die Stadt wollte ihn nicht übernehmen. 2008 beantragte der Vereinsvorstand der Kleingärtner auf der Bürgerversammlung bei OB Gribl einen Kanalanschluß. Anschließend errechnete die Verwaltung eine derart überhöhte Kostenkalkulation, dass diese Kleingärten im Wasserschutzgebiet nie einen Kanal bekommen werden.

Oberer Krautgarten

Hier dürfte die Umwidmung in Grünflächen schwieriger sein, denn dort sind fast alle Grundstücke privat. Doch die ehemaligen Krautgärten wurden, über die Jahre hinweg, immer mehr mit Gartenhäusern bebaut. Die Stadt erteilt zwar keine Genehmigungen, aber die Verwaltung wurde von Stadträten angewiesen, nicht einzugreifen**, und manche Stadträte erzählen den Kleingärtnern sogar: „Wir kommen ja nicht!“ Für Genehmigungen setzten sich diese Stadträte nie ein, aber für Schwarzbauten. Und so baut jeder Gartenhäuslbauer mit dem Risiko, dass eines Tages alles abgerissen werden muß.

Dies wird dann der Fall sein, wenn sich Verstöße häufen und öffentlich Anstoß genommen wird. Dann geht das abgekartete Spiel der Stadträte auf. Niemand würde verstehen, wenn reine Gemüsegärten in Wiesen umgewandelt werden. Aber jeder versteht es, wenn Schwarzbauten und ein Gebiet, das zum Schandfleck verkommen ist, wegmüssen.

Das bestandsgeschütze Wohnhaus

Viel länger als alle Kleingärten, steht dort das genehmigte Wohnhaus unserer Familie. Dennoch beschlossen die Stadträte 1993 die Umwidmung in Grünflächen. Auch wir sollten von hier vertrieben werden. Das Bestandsgebäude hatte zum Zeitpunkt des Beschlusses keinen Anschluss an die Kanalisation. Gemäß der Wasserschutzverordnung von 1991 galten bestehende Abwassergruben nur noch bis Ende 1996 als zulässig.

Die Abwasserentsorgung ist Pflicht der Gemeinden. Die Stadt Augsburg hätte nach Ablauf dieser Übergangsfrist für einen Kanalanschluß bzw. ein Abwasserkonzept sorgen müssen, da unser Wohnhaus genehmigt und bestandsgeschützt war. Doch der Stadtratsbeschluß sah Umwidmung in Grünflächen vor. Da braucht es kein Abwasserkonzept und ohne Kanalanschluß ist ein Haus im Wasserschutzgebiet leichter zu beseitigen. Deshalb geschah seitens der Stadt nichts in puncto Kanalisation für unser Gebiet.

    • Als wir unser Haus dann privat an die Kanalisation anschlossen, wurde unser Kanalanschluß über Jahre hinweg ämterübergreifend von der Verwaltung bekämpft (siehe Bürokratie).
    • Da er uns dennoch gelang, sollten später Lampenmasten den Feuerwehr und Rettungsweg unseres Hauses und aller Kleingärten gefährden. Dies wehrten wir nur mit Hilfe der Lokalzeitung ab (siehe mehr Bürokratie).
    • Im Oktober 2010 wurden Haus und Kleingärten unter Wasser gesetzt. Die angerufene Stadtverwaltung schuf keine wirksame Abhilfe beim Wasserkraftwerk. Es gab weitere Überschwemmungen. Wir mußten die Polizei rufen, welche die Feuerwehr alarmierte, um die Überschwemmungen abzustellen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Herbeiführung von Überschwemmungen (siehe Lochbach).

Wegen der Beleuchtungsplanung, die unsere Erschließung gefährdete, beschwerten wir uns 2009 bei Oberbürgermeister Kurt Gribl. Als Bürger der Stadt erwarteten wir, dass uns die Stadt Augsburg nicht schadet. Doch im Schreiben vom 17.11.2009 aus dem OB-Referat heißt es:

    „Seitens der Verwaltung wird in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften, aber auch den Beschlußlagen des Stadtrates gehandelt.“

Kennt man den Stadtratsbeschluss, unser gesamtes Gebiet in Grünflächen, die später mal ein Landschaftsschutzgebiet werden sollen, umzuwidmen, dann wird deutlich, dass alle Kleingärten und wir mit dem Haus, dort systematisch vertrieben werden.

 

Dieser Beschluß der Stadträte schwebt über allen Anliegern. Es wäre an der Zeit für eine Politik, die bürgerfreundlich ist und nicht die Vertreibung der Menschen im Sinn hat.

 

*Drucksache-Nr. 98/00044, Beschlußvorlage der Verwaltung über Bauausschuß an Stadtrat, Betreff: Aufstellung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Augsburg mit Teilplan Landschaftsplan für den Bereich östlich der Martinistraße, für die ehemalige Kunstmühle Kühn und die ehemalige Martini MCA Textilveredelung im Planungsraum Haunstetten

**Auf unsere Nachfrage bezüglich Planung für das Gebiet, wurde dies im Bauausschuß besprochen. Hierzu schrieb am 20.10.2009 Baureferent Merkle: „Im Ausschuss wurde über alle Fraktionen hinweg zum Ausdruck gebracht, dass an der derzeitigen Situation kein Anstoß genommen wird. Die Verwaltung wird daher in der Sache keine weiteren Veranlassungen treffen.“

In Haunstetten sollen Hunderte Kleingärten und ein Haus weg, weil Stadträte das so beschlossen haben, wie einst für’s Siebenbrunner Unterdorf ...

 zum Gebiet


Augsburger Chaospolitik

„Die heißesten Plätze in der Hölle sind für die reserviert, die auf Erden zu allem zustimmend genickt haben.“

John F. Kennedy

Es muß erst alles herunterkommen, bis etwas geschieht - auch in Haunstetten

 

Wie stehen die Haunstetter Stadträte zu der Frage einer Regelung des Gebiets am Oberen Krautgarten? Sie wollen nichts dazu sagen. Sie nehmen keinen Anstoß an der derzeitigen Situation. Das ist ernst.

Die jüngsten Überschwemmungen des Lochbachs - kein Naturereignis, sondern menschlich verursacht - haben die Haunstetter ins Grübeln gebracht. „Was ist denn nur los mit unserem Gebiet. Fünfzig Jahre war Ruhe und Ordnung. Und seit einigen Jahren kommt alles immer mehr herunter.”  Stimmt. Es wird für alle ungemütlicher in ihren Gärten. 

Doch machen wir uns nichts vor, denn das, was jetzt kommt, wurde vor langem schon eingeleitet, nicht zuletzt auch durch Haunstetter Stadträte. Sie haben die Festlegung von Kleingärten ausgebremst. Sie setzten sich nie für geregelte Verhältnisse am Oberen Krautgarten ein, sondern schauten zu, wie sich eine wilde Bebauung im Wasserschutzgebiet etablierte.

Obwohl klar war, dass dort viele ein Gartenhaus wollten, wurde die Bebauungsplanung für Kleingärten nicht umgesetzt, sondern lediglich in Aufstellung gehalten. Mittlerweile ist sie wertlos. Das Gebiet wird  ohne Regelung immer weiter zugebaut.

Was wollen unsere Stadträte für dieses Gebiet?

Was wirklich geplant ist, das gaben sie noch nicht preis. Kleingärten wollten unsere Stadträte und Stadträtinnen aller Parteien 2009 im Bauausschuß nicht fördern. Eine geregelte Kleingartensituation, die auf Dauer Bestand hat, ist nicht gewünscht. Das kann mittlerweile jeder deutlich sehen.

Die Provokationen werden immer mehr. Den Leuten werden ihre Gärten systematisch verleidet. Doch den Stadträten ist das egal. Soll es dort laufen, wie es will, denn die Gärten kommen eh mal weg!

Wer also jetzt Anstoß an der Situation des Oberen Krautgarten nimmt, der sei an unsere Stadträte verwiesen. Denen kommt es gerade recht, dass die Spirale nach unten zieht und sie werden daran so lange nichts verändern, bis die Stadt alle Gärten wegschiebt. 

Okt. 2010

Fakten zum ungeregelten Gebiet


Das geht die Politik an!                   2009

Gehe ich heute auf ein Amt, um einen Genehmigungsantrag zu stellen, dann erwarte ich

  • dass mein Antrag korrekt bearbeitet wird
  • dass es mein Genehmigungsverfahren ist, d.h. dass die Verwaltung für mich arbeitet und nicht im Interesse Dritter
  • dass erteilte Genehmigungen mir gehören und die Erfüllung der, für ihre Gültigkeit erforderlichen, Auflagen von der Verwaltung nicht hintertrieben wird

Und habe ich alles erfüllt, dann erwarte ich, dass ich im Augsburger Wasserschutzgebiet im eigenen Haus in Ruhe leben kann.

Was tut Augsburg für den Wasserschutz?

Seit 30 Jahren ist der alte Schießplatz im Wasserschutzgebiet unsaniert. Das Gefahrenpotential für das Grundwasser wird heruntergespielt. Sanitäre Anlagen auf Grundstücken der Stadt im Wasserschutzgebiet haben bis heute noch keinen Kanalanschluss. Das Umweltamt weiß davon und über welche Mißstände hinweggesehen wird, ist den Bürgern in Augsburg-Haunstetten allgemein bekannt.

Seit Jahrzehnten aber kaufen die Augsburger Stadtwerke Grundstücke im Wasserschutzgebiet auf. Das soll dem Wasserschutz dienen. 2002 bot die Wasser GmbH an, unser Haus in Haunstetten zu kaufen. Wir wollten das Elternhaus jedoch behalten und selbst bewohnen. Dafür verlangte die Stadt von uns einen Kanal von einem Viertelkilometer Länge, den sie jahrelang nach Kräften behinderte und blockierte.

Für einen Abbruch des Kanalbaus und die - zum Baubeginn angedrohte - Rücknahme aller Genehmigungen, sowie einer Nutzungsuntersagung des Hauses wegen fehlendem Kanal(!), kam die Stadt zu spät. Er war bereits fertig angeschlossen. Anderenfalls hätten wir Genehmigungen und Nutzungserlaubnis wohl gerichtlich erstreiten, oder den Verkauf des Hauses an die Wasser GmbH ernsthaft ins Auge fassen müssen.

 

Umweltreferent setzt sich für Beleuchtung ein

2009 plante die Stadt eine Beleuchtung der einspurigen Zufahrtsstraße. Umweltreferent Rainer Schaal, Vorsitzender vom Aufsichtsrat der Stadtwerke Wasser GmbH, setzte sich für diese Beleuchtung ein. Einige der geplanten Lichtmasten verengen den Weg für LKW drastisch. Etliche Anlieger intervenierten daraufhin bei der Stadt. Der Feuerwehr- und Rettungsweg für zahlreiche Menschen darf nicht verengt werden. Am 26. März erschien dazu ein Artikel in der Augsburger Allgemeinen. Erst aufgrund dieses Artikels zog die Stadt Fachleute der Feuerwehr zu Rate.

So wie die Beleuchtung geplant war, wäre die Erschließung unseres Wohnhauses gefährdet. Unser Haus hat einen Kanal. Aber auf dem benachbarten städtischen Grundstück fehlt die Kanalisation für die Toilettenanlagen immer noch. Wäre es nicht sinnvoller für einen Umweltreferenten, sich für Kanalanschlüsse auf den städtischen Grundstücken im Wasserschutzgebiet einzusetzen?

 

Der Stadt fehlt Glaubwürdigkeit

So könnte die Stadt Augsburg beginnen, Glaubwürdigkeit aufzubauen. Uns signalisiert sie bisher nur Willkür, und obwohl wir uns über die Arbeit der Stadtverwaltung bei der Stadtspitze beschwerten, erhalten wir Antwortschreiben, als ob alles in bester Ordnung sei. Deshalb informieren wir jetzt die Öffentlichkeit.

Als Autorin fehlen mir nicht die Worte und so verarbeitete ich unseren Fall zu einem satirischen Buch: Brillen für die Bürokratie. Wer zu so einem Fall schweigt und darüber hinwegtäuschen will, unterstützt den Verfall von Ordnung und Sicherheit.

Wir können uns als Bürger nicht mehr sicher sein, dass Bürokraten der Stadt Augsburg uns nicht schaden!

 

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© Karin Brandl, Alchima®