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Bürokraten können schaden

Die Bürokratie kann Bürgern konkret schaden, indem sie systematisch gegen Bürgerinteressen arbeitet, z.B. bei komplizierten Genehmigungsverfahren. Im Extrem kann dies bis zum Totalverlust des Eigentums führen. Das Dickicht der hierarchischen Struktur und ihrer verschiedenen Zuständigkeiten kann verhüllen, wie im Hintergrund die Fäden gezogen werden. Für die Betroffenen verstreicht dabei Zeit, bis sie die Böswilligkeit der Methodik durchblicken.

Deshalb hier eine exemplarische Übersicht anhand unseres Falles in Augsburg, der zeigt, wie man Menschen um ihr Haus bringen kann.

 

Stufe 1: Wie man Bürger zum sofortigen Verkauf bringen könnte

  • Bürokratie macht sehr hohe Auflage
    • Bürokratie macht eine, auf den ersten Blick schwer zu erfüllende, kostenintensive Auflage (hier: Kanal für Wasserschutz) als Bedingung für die Genehmigung
    • gleichzeitig bietet Wasserversorger Kauf des Grundstücks an (also: ohne den teuren Kanal zu schaffen, können Bürger ihr Haus immerhin noch billig verkaufen!)
    • jegliche finanzielle Beteiligung wird vom Wasserversorger und allen zuständigen Ämtern abgelehnt

Schrecken die Bürger hier bereits vor weiteren Schritten zurück, dann können sie entweder ans Wasserwerk verkaufen oder auf die - in der Wasserschutzgebietsverordnung WSG-VO verankerte Beseitigung - warten. Ohne Kanal könnte die Stadt immer ein Vorkaufsrecht zugunsten des Wasserschutzes geltend machen.

 

Stufe 2: lassen sich die Bürger nicht abbringen vom Vorhaben, werden neue Faktoren eingeführt

  • Kosten aufblasen
    • Bürokratie verlangt teuerste Variante und Unnötiges
    • Sondernutzungsgebühren (hier: für Kanal im Straßenraum)
    • Kautionen und Bürgschaften werden verlangt (um sicher zu gehen, “dass Bürger Auflage erfüllen”)
    • nur bestimmte Firmen für Straßenarbeiten zugelassen (nach Liste)
  • über Jahre hinausziehen
    • Genehmigungsverfahren in die Länge ziehen, langes Verhandeln nötig
    • mangelnde Beratung, jede Auskunft nur auf genaue Nachfrage
    • nach und nach stellt Bürokratie immer weitere Anforderungen an die Planung

Stufe 3: sofern die Bürger weitermachen, wird die Baumaßnahme blockiert oder abgebrochen

Auch nach erfolgtem Genehmigungsverfahren können Bürokraten die Erfüllung der Auflage verkomplizieren oder blockieren. Ist eine Auflage als Voraussetzung einer Genehmigung nicht erfüllbar, dann kann in der Folge die erteilte Genehmigung zurückgezogen werden.

  • Zuständigkeiten gegeneinander ausspielen (als Beispiel im Augsburger Fall)
    • Liegenschaftsamt führte ein Jahr Kaufverhandlungen, forderte Geduld, Kanalbau mußte warten.
    • Tiefbauamt behauptete, Weg für Kanalbau sei frei. Es befanden sich jedoch immer noch eine Hütte des Liegenschaftsamts und der Zaun darauf.
    • Bauordnungsamt drängte zum sofortigen Kanalbau und bezweifelte offen die Erfüllung der Auflagen.
    • Es gab kein ämterübergreifendes Gespräch, als das Wegeproblem ersichtlich wurde. Unsere Anwältin befürchtete, die Situation könnte zur Verunmöglichung des Kanals benützt werden.

Ein Amt bremst, das andere drängt und das dritte „gibt den Weg frei“, was nichts zu bedeuten hat. Kein Amt kann eine Erklärung  für ein anderes Amt, mit anderer Zuständigkeit, abgeben. Das Ausspielen funktioniert dann, wenn kein gemeinsames Gespräch aller Beteiligten stattfindet. Kommen die Bürger dennoch voran, geht der Bürokratenkrieg in die Endrunde.

  • Baumaßnahme vorher vereiteln oder abbrechen
    • die Erfüllung der Auflage wird vor Baubeginn vereitelt, Genehmigungen zurückgezogen (hier: wegen Fehlen des Kanals bei Kontrolle durch Bauordnungsamt)
    • Abbruch der benötigten Baumaßnahme, für die vorher eine Fristsetzung erfolgte, unter beliebigem Vorwand (ein weiteres Amt, das vorher nicht mit der Sache befaßt war, kommt ins Spiel, hier: Grünamt wollte “seine eigene Zuständigkeit” prüfen; glücklicherweise war unser Kanal bereits fertig, sonst wäre vielleicht das Folgende geschehen)
    • von diesem Amt wird die Frist zur Erfüllung der Auflage nun ausgeschöpft (z.B. längere Überprüfung “nötig”)
    • folglich Rücknahme der Genehmigungen und Nutzungsuntersagung wegen nicht erfüllter Auflage
    • dazu könnte ein verlangter Rückbau des bereits Gebauten und ein Rechtsstreit durch Instanzen kommen

Schaffen es die Bürokraten somit, dass die Bürger die verlangte Auflage nicht erfüllen können, dann entspricht das Resultat der Stufe 1 (Verkauf oder Wartestellung in geduldeter “Unordnung”). Der Unterschied zu Stufe 1 ist das bisher ausgegebene Geld (evtl. auch für Juristen) und die vertane Zeit. Sofern ein Wohnhaus vorab umgebaut wurde und nun der Rückbau droht, können Bürger dadurch ruiniert werden.

  • im Gerichtsverfahren müssen Bürger um ihr Eigentum kämpfen
    • je mehr sich so ein Verfahren aufbläht, umso mehr erweitert sich der finanzielle Schaden
    • das zwingt manchen möglicherweise irgendwann doch zum Verkauf

Ohne Kanal kann die Stadt bzw. der Wasserversorger ein Vorkaufsrecht zugunsten des Gemeinwohls für den Wasserschutz geltend machen.

2009

Bürokratenkrieg war „Handeln nach Beschlußlage”

Der Augsburger Stadtrat beschloß 1993 die „Umwidmung in Grünflächen”, dort wo seit Jahrzehnten unser bestandgeschütztes Wohnhaus, sowie Hunderte Kleingärten sind. Dieser Beschluß wurde nie öffentlich bekannt gemacht und bei unserer Recherche wollte niemand aus dem Stadtrat oder der Verwaltung darüber sprechen.

Doch er erklärt die ämterübergreifende Übereinstimmung der Augsburger Verwaltung, als es darum ging, unseren Kanalbau auf alle erdenklichen Arten zu verzögern oder zu vereiteln und unsere Genehmigungen zurückzuziehen.

Seit der Kanal fertig ist, macht die Bürokratie weiter so:

  • 2009 wurde behauptet, die Stadt habe keinen Lageplan vom Kanal, was den Anschein erweckte, als wären Auflagen nicht erfüllt.
  • Geplante Beleuchtungsmasten gefährdeten den Feuerwehr- und Rettungsweg für das Haus und alle Kleingärten.
  • 2010 wurde das Haus und die gesamte Umgebung unter Wasser gesetzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Herbeiführens von Überschwemmung und beschuldigte die Kraftwerksbetreiberin des nahen Wasserkraftwerks.
  • Aber die Gewässeraufsicht der Stadt handelte nicht, um die akuten Überflutungen zu unterbinden. Wir mußten die Polizei rufen, welche die Feuerwehr alarmierte, um die Überschwemmung abzustellen.
  • 2011 stellt sich heraus, dass der Kanal nicht ins städtische Abwasserbeseitigungskonzept aufgenommen wurde, d.h. die Stadt will ihn nicht anerkennen, obwohl sie ihn verlangte und genehmigte. 

Sep. 2011


© Karin Brandl, Alchima®