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Für die gesamte Wasserschutzzone A1 beschloß die Stadt bereits 1988 die Aufstellung des Bebauungsplans. Am Oberen
Krautgarten, östlich der Martinistraße und bis hinüber zum Brunnenbach, wurde er nie aufgestellt. Im Flächennutzungsplan* sind für alle diese Bereiche zwar Dauerkleingärten vorgesehen. Dies sind
Kleingärten, die durch einen Bebauungsplan abgesichert sind. Dieser ist aber lt. Angabe des Stadtplanungsamtes Ende 2009 zur Einstellung vorgesehen
, d.h. es wird dort nie eine Absicherung als Dauerkleingärten geben. |
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Stadträte setzten sich nie für genehmigte Gartenhäuser ein Aber ihre bloße Duldung ist keine Nettigkeit, denn rechtmäßige, genehmigte Verhältnisse wollen sie gar nicht herstellen, zumindest nicht mit Kleingärten. Dennoch wiegt
die Duldung eine Vielzahl betroffener Gartenhäuslebauer in der trügerischen Sicherheit, dass alles ewig so bleibt. Dabei ist aber zu bedenken:
- Auf Duldung besteht kein Rechtsanspruch.
- Auch ein Vertrauensschutz ist nicht gegeben.
- Wenn es der Stadt je einfällt, kippt sie das Ganze.
Organisierte Verantwortungslosigkeit Wenn Stadträte und Stadtverwaltung tatenlos zuschauen, wie auf einstigen Gemüsegärten eine unkontrollierte Entwicklung in Richtung wilder Besiedelung läuft, dann sollten bei den
Betroffenen die Alarmglocken läuten! Kleingartengebiete sind in Städten oftmals Baulandreserven, die nach Bedarf umgewandelt werden,
vor allem dann, wenn sie nicht in einer Bauleitplanung festgeschrieben sind. Eine Stadt kann ein Gebiet durch Wegschauen gezielt herunterkommen lassen. Je schlimmer die Zustände, desto weniger
Normalbürger wollen dort einen Garten. Die Spirale zieht nach unten. Wenn das Gebiet richtig herunter gekommen ist, wird die Stadt eines Tages rigoros durchgreifen. Mit dem Wasserschutz als Begründung, läßt sich
alles umwälzen. Sofern die Stadt keinerlei Auflagen machte und nichts genehmigte, muß sie sich auch nicht mit Ansprüchen der Gartenhausbesitzer herumplagen. Bauland auch im Wasserschutzgebiet Weil dann eh schon alles zugebaut ist und
hier praktisch gewohnt wird, kann die Stadt auch ein Baugebiet daraus machen. In Haunstetten wurden trotz Wasserschutzgebiet immer wieder neue Baugebiete ausgewiesen.
Betrachtet man die Lage und die Vergangenheit des Oberen Krautgarten, so ist klar, dass die Stadt hier schon vor Jahrzehnten die Weichen stellte. 2009 |
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Kommunale Planungshoheit kapituliert?
Es war früher bereits Wohnbebauung vorgesehenIm Jahr 1992 gab es z.B. einen Flächennutzungsplanentwurf, der
Wohnbebauung vorsah. Er stieß bei Bedenkenträgern auf Widerstand, u.a. wegen des Trinkwasserschutzes. Ein ehemaliges Gewerbegebiet südlich des Krautgarten wurde daraufhin 1998, bis auf zwei bestehende
Wohnhäuser, zu Grünland. Jedoch wurde ein Abschnitt nördlich des Krautgarten für Wohnbebauung ausgewiesen und bebaut. Grünland im Wasserschutzgebiet zu Bauland Der
Krautgarten wurde 1998, bei den Planungen der Stadt für die angrenzenden Gebiete, noch ausgelassen. Gleichzeitig wurde aber der Hauptkanal in der Martinistraße vergrößert und dort um einige Meter tiefer
gelegt. Das ist nur dann erforderlich, wenn auch das tiefer liegende Krautgartengebiet an diesen Kanal angeschlossen werden soll. Kleingärten will die Stadt hier aber nicht festschreiben
und die Gemeinschaftstoiletten der Kleingärten werden auch nicht an die Kanalisation angeschlossen. Stattdessen ermöglicht die Stadt eine sich ausweitende und eskalierende Entwicklung. Das bleibt nicht
unbemerkt in Haunstetten! Soll das eine Enklave des „augenzwinkernd Erlaubten“, inmitten des Machtbereiches der strengsten Wasserschutzverordnung Bayerns sein? Sicher nicht,
aber die Bedenkenträger werden sämtlich zustimmen, wenn - für den Wasserschutz - eine wilde Besiedelung ohne Abwasserentsorgung, zum geordneten Wohngebiet umgewandelt wird. 2010 |
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