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Baulandreserven

Für die gesamte Wasserschutzzone A1 beschloß die Stadt bereits 1988 die Aufstellung des Bebauungsplans. Am Oberen Krautgarten, östlich der Martinistraße und bis hinüber zum Brunnenbach, wurde er nie aufgestellt.

Im Flächennutzungsplan* sind für alle diese Bereiche zwar Dauerkleingärten vorgesehen. Dies sind Kleingärten, die durch einen  Bebauungsplan abgesichert sind. Dieser ist aber lt. Angabe des Stadtplanungsamtes Ende 2009 zur Einstellung vorgesehen , d.h. es wird dort nie eine Absicherung als Dauerkleingärten geben.

 

Stadträte setzten sich nie für genehmigte Gartenhäuser ein

Aber ihre bloße Duldung ist keine Nettigkeit, denn rechtmäßige, genehmigte Verhältnisse wollen sie gar nicht herstellen, zumindest nicht mit Kleingärten. Dennoch wiegt die Duldung eine Vielzahl betroffener Gartenhäuslebauer in der trügerischen Sicherheit, dass alles ewig so bleibt. Dabei ist aber zu bedenken:

  • Auf Duldung besteht kein Rechtsanspruch.
  • Auch ein Vertrauensschutz ist nicht gegeben.
  • Wenn es der Stadt je einfällt, kippt sie das Ganze.

 

Organisierte Verantwortungslosigkeit

Wenn Stadträte und Stadtverwaltung tatenlos zuschauen, wie auf einstigen Gemüsegärten eine unkontrollierte Entwicklung in Richtung wilder Besiedelung läuft, dann sollten bei den Betroffenen die Alarmglocken läuten!   Kleingartengebiete sind in Städten oftmals Baulandreserven, die nach Bedarf umgewandelt werden, vor allem dann, wenn sie nicht in einer Bauleitplanung festgeschrieben sind. 

Eine Stadt kann ein Gebiet durch Wegschauen gezielt herunterkommen lassen. Je schlimmer die Zustände, desto weniger Normalbürger wollen dort einen Garten. Die Spirale zieht nach unten. Wenn das Gebiet richtig herunter gekommen ist, wird die Stadt eines Tages rigoros durchgreifen. Mit dem Wasserschutz als Begründung, läßt sich alles umwälzen. Sofern die Stadt keinerlei Auflagen machte und nichts genehmigte, muß sie sich auch nicht mit Ansprüchen der Gartenhausbesitzer herumplagen.

 

Bauland auch im Wasserschutzgebiet

Weil dann eh schon alles zugebaut ist und hier praktisch gewohnt wird, kann die Stadt auch ein Baugebiet daraus machen. In Haunstetten wurden trotz Wasserschutzgebiet immer wieder neue Baugebiete ausgewiesen.

Betrachtet man die Lage und die Vergangenheit des Oberen Krautgarten, so ist klar, dass die Stadt hier schon vor Jahrzehnten die Weichen stellte.

2009

Kommunale Planungshoheit kapituliert?

Es war früher bereits Wohnbebauung vorgesehen

Im Jahr 1992 gab es z.B. einen Flächennutzungsplanentwurf, der Wohnbebauung vorsah. Er stieß bei Bedenkenträgern auf Widerstand, u.a. wegen des Trinkwasserschutzes. Ein ehemaliges Gewerbegebiet südlich des Krautgarten wurde daraufhin 1998, bis auf zwei bestehende Wohnhäuser, zu Grünland. Jedoch wurde ein Abschnitt nördlich des Krautgarten für Wohnbebauung ausgewiesen und bebaut.

Grünland im Wasserschutzgebiet zu Bauland

Der Krautgarten wurde 1998, bei den Planungen der Stadt für die angrenzenden Gebiete, noch ausgelassen. Gleichzeitig wurde aber der Hauptkanal in der Martinistraße vergrößert und dort um einige Meter tiefer gelegt. Das ist nur dann erforderlich, wenn auch das tiefer liegende Krautgartengebiet an diesen Kanal angeschlossen werden soll. 

Kleingärten will die Stadt hier aber nicht festschreiben und die Gemeinschaftstoiletten der Kleingärten werden auch nicht an die Kanalisation angeschlossen. Stattdessen ermöglicht die Stadt eine sich ausweitende und eskalierende Entwicklung. Das bleibt nicht unbemerkt in Haunstetten!

Soll das eine Enklave des „augenzwinkernd Erlaubten“, inmitten des Machtbereiches der strengsten Wasserschutzverordnung Bayerns sein?

Sicher nicht, aber die Bedenkenträger werden sämtlich zustimmen, wenn - für den Wasserschutz - eine wilde Besiedelung ohne Abwasserentsorgung, zum geordneten Wohngebiet umgewandelt wird.

 2010

[Erfolgsrezept] [Wozu soll das nützen?]

wer profitiert und wer verliert, wenn die Zustände am Oberen Krautgarten eskalieren?

Perfide eingefädelt:

Gäbe es hier ausschließlich Gemüsegärten, dann würde es niemand einsehen, dass die Stadt eines Tages alles wegschiebt und z.B. ein Baugebiet daraus macht. Wenn sie aber alles ungeregelt bebauen läßt bis zur wilden Besiedelung, dann verlieren alle ihre Gärten, auch die, die hier nur Gemüse angebaut haben.

Fakten zum Gebiet

Und wer nicht glaubt, dass die Stadt Augsburg Schutzgebiete nicht schont, wenn sie Bauland will, lese den Artikel “Beugt die Stadt das Recht, um Bauland zu schaffen?” in der Augsburger Allgemeinen vom 16.9.2010 - Dort ist beschrieben, wie die Stadt Augsburg im Bergheimer Schutzgebiet auf einer Waldwiese Bauland ausweist und Stadtrat und Ausschüsse anstandslos die Beschlüsse abnicken.