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Wahrheit ist - Grünland beschlossen!

Am Oberen Krautgarten in Augsburg-Haunstetten könnte jeder Grundeigentümer längst ein genehmigtes Gartenhaus besitzen, wenn die Stadt den vorgesehenen Bebauungsplan für Kleingärten aufgestellt hätte. Doch der Kleingartenplan ist schon lange abgeblasen!

Der politische Hintergrund

Was uns keiner sagen wollte und auch den betroffenen Kleingärtnern verschwiegen wird

Der Augsburger Stadtrat beschloß 1993 Grünflächen, dort wo seit Jahrzehnten das Wohnhaus einer Haunstetter Familie, sowie Hunderte Kleingärten sind. Dies geht aus der Beschlußvorlage vom 22.1.1998 zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes für den Bereich östlich der Martinistraße, für die ehemalige Kunstmühle Kühn und die ehemalige Martini MCA Textilveredelung im Planungsraum Haunstetten hervor. Der Stadtrat der Stadt Augsburg beschloß am 21.7.1993, diese Bereiche vorläufig von der Planung auszunehmen: „mit dem Ziel, diese Bereiche in einem anschließenden Verfahren in Grünflächen umzuwidmen und an dieser Änderung die Bürger und Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.“

Der Bebauungsplan für Kleingärten östlich der Martinistraße wurde nie aufgestellt. Er ist zur Einstellung vorgesehen.

Sep. 2011

Neu! 27. Okt. 2011: Der Artikel in der Augsburger Allgemeinen zum 1993er Stadtratsbeschluß Baureferent Merkle bestätigt, dass der Beschluß irgendwann umgesetzt werden solle.

Augsburger Stadträte wollen Entscheidungen der Stadt Haunstetten rückgängig machen:

  • Seit Jahrzehnten ist ein genehmigtes Wohnhaus am Oberen Krautgartenweg.
  • Die Krautgärten gehörten zu den einstigen Bauernhöfen.
  • Anfang der 1960er Jahre wurden für das genehmigte Wohnhaus weitere Umbaugenehmigungen erteilt.
  • Um die Mitte der 1960er kamen Kleingärten auf städtische Grundstücke an Loch- und Brunnenbach.
  • Später kamen nach und nach Gartenhäuser auch auf die Krautgärten, was geduldet wurde.
  • 1993 beschließt der Augsburger Stadtrat hier Grünland!

Aufgrund der Zielsetzung des Stadtrats blockiert die Verwaltung hier alles, was den Fortbestand der Gärten und die Erschließung sichert.

z.B. die Beleuchtungsplanung 2009: danach hätten alle Anlieger keine LKW- und Feuerwehrzufahrt mehr gehabt.

Verwaltung und Stadträten ist es egal, wie es in der „Ulrich Baumann Gartenanlage“ links im Bild aussieht. Im Gegenteil, der Bauausschuß erklärte 2009, er nimmt keinen Anstoß.

Der Kleingartenentwicklungsplan im Stadtentwicklungsprogramm Augsburg erfaßte das Gebiet 2005 als zum Stadtverband Haunstetten der Kleingärtner e.V. gehörig. Doch der private Verein erklärt sich am Oberen Krautgarten für nicht zuständig.

Wie das Gebiet herunterkommt, bemerkt jeder Spaziergänger.

All das dient dem Beschluß von 1993: Wer die Umwidmung in Grünflächen anvisiert, muß bei Verstößen erst mal wegschauen, um sie dann als Begründung für die Beseitigung aller Gebäude und Kleingärten zu verwenden.

Hier geht’s direkt zum Augsburger Bauausschuß - Das sind die Leute, die solch unselige Beschlüsse rückgängig machen könn(t)en

wenn die Stadt Augsburg hier alles in Grünflächen umwidmet, dann sind unsere Gemüsegärten weg

Eine Gartenordnung könnte ein Kompromiß zum Erhalt der Gemüsegärten sein, wie das Beispiel der Stadt Bobingen zeigt. Aber wer alles in Grünland verwandeln will, wird eine Gartenordnung vermeiden!

Kompromiß für Krautgärten - Artikel der Schwabmünchener Allgemeinen vom 6.5.2011


Unser Wohnhaus                                                                                                           

Das genehmigte Wohnhaus war schon lange vor den ersten Kleingärten da. Der Obere Krautgarten lag damals zwischen dem Fabrikgelände der Martini Textilveredelung und dem Gelände der Kunstmühle Kühn. Die Kleingärten kamen in den 1960er Jahren, jedoch ohne Bebauungsplan. Die Beschilderung spiegelt zwar eine vom Stadtverband Haunstetten der Kleingärtner e.V. geführte Kleingartenanlage vor, doch der Verein erklärt sich hier für nicht zuständig.    

    2009

Dies ist keine Vereins-Gartenanlage. Die Überschrift des Stadtverband Haunstetten der Kleingärtner e.V. wurde am 11.8.09 durch den Vorstand entfernt. Auch das andere Schild, neben der Lochbachbrücke, ist seit 11.8.09 an der Stelle entfernt.

Das Gebiet kommt vor aller Augen herunter, bis die Stadt alle Gärten beseitigen läßt.

Doch die Verantwortlichen der Politik versuchen, ihre längst gefällte Entscheidung zu verschleiern. Wie sich mehrfach zeigte, sollen Anwohner gezielt dafür zum Sündenbock gemacht werden, damit die Stadträte ihre Beseitigungspläne durchsetzen können.  Siehe hierzu Sündenbock gesucht


Wer Kleingärten schützen will, genehmigt sie!

Es ist Außenbereich nach § 35 Baugesetz und Wasserschutzgebiet Schutzzone W III a1 (absolutes Bauverbot). Die Stadt Augsburg wollte nicht preisgeben, was sie hier vorhat. Das scheinbare Desinteresse unserer Stadträte an einer Regelung und Genehmigungen (siehe auch die Recherche) legt eine systematische Beseitigung der Gärten nahe:

  • ein vorgesehener Bebauungsplan mit Kleingärten wird in Aufstellung gehalten, nie verwirklicht und ist nun zur Einstellung vorgesehen
  • stattdessen wird ungeregelte Bebauung geduldet - diese kann die Stadt jederzeit beseitigen, wenn sie andere Pläne für das Gebiet hat
  • die Stadt Augsburg hat hier Flächen, die sie nicht verkauft, sondern für die zukünftige Planung als Tauschgrundstücke vorhält

Werden biedere Kleingärten beseitigt, so gäbe es einen öffentlichen Aufschrei

  • daher läßt man das Ganze ausufern und herunterkommen, bewußt vermeidet man jegliche Einhaltung einer Regelung oder Gartenordnung - „Die Verwaltung wird keine Veranlassungen treffen,” schreibt am 20.10.09 Baureferent Merkle, nachdem der Bauausschuß übereinkam, an der derzeitigen Situation keinen Anstoß zu nehmen. Eine Regelung zum Erhalt der Gärten wollten die Stadträte nicht.
  • manchen Kleingärtnern verleideten üble Zustände bereits den Aufenthalt in ihren Gärten
  • Bachanlieger resignieren wegen Überschwemmungen, die es hier früher nie gab

Die hausgemachten Lochbach-Überschwemmungen durch das Wasserkraftwerk Settele kommen den Beseitigungsplänen der Stadt entgegen, indem sie immer wieder alles versumpfen; mehr Fakten und Fotos dazu ... Zudem plant die Stadt lt. Flächennutzungsplan direkt neben den Gärten Feuchtgebiete. 

 

Vertreterinnen der Politik arbeiten auf die Umwidmung in Grünflächen hin

CSU-Stadträtin zeigt Verstoß an

2009 zeigte eine Haunstetter CSU-Stadträtin, die auch im Bauausschuß ist, einen Kleingärtner bei der Stadt an. Außer ihr kam hier nie jemand auf die Idee, “Schlachtereiarbeiten” in einem Kleingarten anzuzeigen. Es kam zu einer Überprüfung. Da aber bekannt wurde, dass die Anzeige aus dem Haunstetter CSU-Ortsverband kam, wurde der Vorstoß wieder abgewiegelt. Die Anzeige hätte jedoch als Einstieg für den Beschluß der Umwidmung in Grünflächen dienen können.

Grüne Abgeordnete regt Petition an

2010 regte eine grüne Abgeordnete bei Bürgern eine Petition im Landtag an. Soll der Landtag eine Gartenordnung für  Augsburg entwerfen? Nein, eine Petition würde keineswegs zu geordneten Kleingärten, sondern zu einer Überprüfung des Gebiets und der Beschlußlage führen. Das Endergebnis wäre die Beseitigung Umwidmung in Grünflächen.

Ungeregelte Zustände nützen Politiker für ihre Zwecke.

 

Wasserschutzgebiet

Sobald Behörden eine Wassergefährdung erkennen wollen, kann der Wasserschutz als Begründung für die Umwidmung in Grünflächen herangezogen werden

  • zur Beseitigung von Gärten und von genehmigten Bestandsgebäuden ohne Abwasserkanalisation (siehe Siebenbrunner Unterdorf).
  • hierzu paßt die versuchte Verhinderung des privaten Abwasserkanals für unser Wohnhaus durch die Stadt Augsburg (siehe Bürokratie).

Keine Zukunftslösung für Abwasserentsorgung im Wasserschutzgebiet

Auch für die Gärten des Stadtverband Haunstetten der Kleingärtner e.V. fehlt der Bebauungsplan. Seine Gemeinschaftstoiletten sind nicht an die Kanalisation angeschlossen. Abwassergruben sind keine dauerhafte Zuklunftslösung. Der für Kleingärten zuständige Umweltreferent legte 2009 eine weit überhöhte Kostenkalkulation für eine Kanalisation vor. Es wird demnach nie zu einem Kanalanschluß kommen (siehe Kanalisationsproblematik). Das erleichtert die Umwidmung in Grünflächen.

 

Warum Kleingärten einen Bebauungsplan brauchen

Zum Vergleich - nur die Kleingärten der Stadt Augsburg in Haunstetten haben einen Bebauungsplan. Es sind die großen Kleingartenanlagen „Alpenblick“ an der Tuchbleichstraße. Sie gehören der Stadt Augsburg. Die stellte kurz vor Inkraftsetzung der ersten Trinkwasser-Schutzgebietsverordnung vom 13.12.1979 den BB-Plan Nr. 842, 10.8.1979, auf. Warum so kurz vor dem Wasserschutz einen Plan?

Weil lt. Schutzverordnung die Errichtung und Erweiterung von Kleingartenanlagen verboten ist. Das wußten unsere Haunstetter Stadträte damals und dem wollten sie durch Sicherung der Gärten zuvorkommen. Die dortigen Toilettenanlagen wurden an die Kanalisation angeschlossen.

Nur wer Kleingärten eine Genehmigung gibt, schützt sie auf Dauer!


Das Beispiel im Naturschutzgebiet Wasenmoos bei Füssen zeigt, dass Politik und Behörden Schwarzbauten jederzeit beseitigen können, auch wenn sie vorher zuschauten. Abriß angeordnet - Hier zeigt sich, wie rigoros Behörden vorgehen können, obwohl sie jahrelang zuschauten, wie gebaut wurde. 2011 ordnen sie den Abriß an. (Artikel all-in.de Allgäu).

 

Zum Artikel in der Augsburger Allgemeinen vom 9.6.10 ”Mitten im Hochwassergebiet blühte der Schwarzbau” - dort sollen jetzt Wohnhäuser beseitigt werden, nachdem die Gemeinde jahrelang zuschaute