Kanalanschluß der Kleingartentoiletten wäre leicht möglich Vom Hauptstraßenkanal links oben, bis zum gelben Punkt, verläuft unser Anschluss an die Kanalisation. Der rote Punkt markiert die Toilettenanlage vom Kleingartenverein. Die
kurze Strecke zwischen den beiden Punkten wäre leicht und kostengünstig zu überbrücken. Damit wären die Kleingartentoiletten an die Kanalisation angeschlossen. Stadt Augsburg wollte keinen Kanalanschluß für die Gärten machen Obwohl sie im Jahr 2004
darauf hinwies, konkretisierte die Stadt Augsburg o.g. Möglichkeit nie. Im Gegenteil, denn als wir nachfragten, schrieb uns die Stadt, dass daraus nichts wird und sie aus Kostengründen keinen Kanalanschluß
macht. Wir boten der Stadt unseren Kanal an, aber sie wollte ihn nicht Seit Frühjahr 2007 ist unser Kanal fertiggestellt. Als wir der Stadt Augsburg über einen Stadtrat unseren Kanal schriftlich anboten
, damit sie die Kleingartenanlagen damit anschließt, ging sie nicht darauf ein.
Das sollten die Kleingärtner bedenken, bevor sie einen Antrag auf der Bürgerversammlung stellen:
Die Stadt kann ihre Toiletten nicht einfach an unseren privaten Kanal mit anschließen. Die Stadt müßte dazu unseren Kanal übernehmen. Dies lehnte sie ab. Die Kleingärtner versäumten es, ihren
Antrag auf Kanalanschluß mit uns abzusprechen. Hätte der Antrag die Übernahme unseres Kanals durch die Stadt beinhaltet, dann hätte sich die Stadt offiziell damit befassen müssen, ob sie diese
günstige Lösung ablehnen kann. |
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Stadt errechnet horrenden Preis
2009 beschloß die Stadt die Planung für einen Kanalanschluss der Kleingartentoiletten. Der Beschlußvorlage ist zu entnehmen, dass es sich um die Beantwortung des Antrags auf der Bürgerversammlung
handelt, den der Vorstand des Stadtverband Haunstetten der Kleingärtner e.V. stellte. Dabei rechnete die Stadt die Kosten so hoch (630 000 Euro
siehe Klogeheimnisse)
, dass sie hier sicherlich nie anschließt und für den Verein selber der Kanalanschluß unerschwinglich ist.
Im Wasserschutzgebiet müssen Gebäude lt. Verordnung an die Abwasserkanalisation angeschlossen sein, anderenfalls können sie - für den Wasserschutz - beseitigt werden. Sammelgruben gelten ohnehin nicht als geordnete
Abwasserentsorgung. Aber auch Bio-Kleinkläranlagen sind verboten. Ebenso die Versickerung oder Einleitung des gereinigten
Restwassers in den Bach. Dies bestätigte auf Anfrage das Bayerische Umweltministerium in seinem Schreiben.
Was hat es wohl zu bedeuten, wenn die Stadt Augsburg einen Kanalanschluß im Wasserschutzgebiet auf ihrem eigenen Grundstück unterbindet?
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