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  Wasserschutz in Augsburg

Schärfer sollte sie sein -

die Wasserschutzverordnung für Augsburg. Daher wurde 1991 von der Regierung von Schwaben eine Neufassung erlassen. Sie sieht u.a. in der weiteren Schutzzone A1 (WIII a1) ein absolutes Bauverbot vor. Diese Zone erstreckt sich weit über bebautes Stadtgebiet. Für die gesamte Schutzzone A1 hat die Stadt bereits 1988 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, der bis jetzt teilweise aufgestellt ist.

Im Rahmen einer Klage 1996 vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof wurde seitens der Kläger beantragt, die neue Wasserschutzverordnung u.a. aufgrund des Bauverbots für rechtswidrig zu erklären. Der Entzug des Baurechts im Stadtbereich wurde als unverhältnismäßig erachtet.

Regierung und Stadt argumentierten dagegen. Das Bauverbot sei aufgrund der besonderen Gefährdung des Lochbachwasserwerkes erforderlich. Eine Ausnahme vom Bauverbot besteht dort, wo ein Bebauungsplan aufgestellt ist. Dieser muß den Trinkwasserschutz berücksichtigen. Ohne Bauleitplanung sind Ausnahmen bei Einzelfallprüfung möglich. Dadurch sah die Stadt die Verhältnismäßigkeit gewahrt.

Das Gericht bestätigte dies, und damit die Rechtsverbindlichkeit der Wasserschutzverordnung. Folge: Das absolute Bauverbot gilt überall dort, wo kein Bebauungsplan aufgestellt ist.

Die Augsburger Wasserschutzverordnung (pdf)

Die Schutzgebietskarte (pdf)

Wasserschutz frißt Heimat auf - ein halbes Dorf wird abgerissen

Lückenloser Wasserschutz - Wer ist zuständig?

Trinkwasser: Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH

Vollzug der Wasserschutzverordnung: Augsburger Umweltamt - Untere Wasserrechtsbehörde

Vollzugs-/Aufsichtsbehörde: Regierung von Schwaben

Übergeordnete Behörde: Staatsministerium

Der Augsburger Trinkwasser-Alarm vom Jahr 2009

“Kaufen, kaufen, kaufen - das wurde zur Devise beim Wasserschutz.” Was die Stadt Augsburg unter wahrem Wasserschutz versteht, erläutert auch sehr anschaulich der Artikel von Franz Häussler in der AZ vom 24.6.2010

Leseprobe

aus Brillen für die Bürokratie. Das Buch entlarvt, wie eine berechnende Bürokratie gegen Bürger arbeitet und zeigt wie das Thema Wasserschutz mißbraucht werden kann.

... Unsere Bürokratie aber läutete schon oft die Totenglocke für Häuser, in die der Wasserschutz einzog. Fehlte der Kanalanschluß für das Abwasser, raffte er Dörfer hinweg, obwohl Kanäle machbar sind. Und ein Taferl zur Erinnerung an ihr Opfer, dürfen sich die Vertriebenen dann selber stiften. So ist das bei uns.

Der Mensch ist zwar auch Teil der Natur, aber er ist nicht geschützt. Überflutet der eifrige Wasserschutz Häuser von Menschen, sind sie ärmer dran, als Schwalben und Biber.

Was für eine Ordnung! Sie nennt sich Schutz und giftet gegen Menschen. Der Wasserschutz schätzt Bewohner genausowenig wie Acker- und Gartenbau, künstliche Düngemittel und Gülle, Pestizide und Massentierhaltung. Er liebt die reine Natur. Doch sauber ist sie nur unberührt, in Wäldern und Wiesen, auf die kein Mensch seinen Fuß setzt. Das Wasserschutzgebiet rund um die Brunnenanlagen ist ein umzäuntes Sperrgebiet . Wohnen dürfen dort nur Fuchs und Hase.

Die übrigen Schutzzonen sind bürokratisch vermint mit Vorschriften und Einschränkungen. Das Wort verboten steht in jeder Zeile der Verordnung. Mit diesem Schild gewappnet, fühlt sich der Wasserschutz auch in der Stadt recht wohl. Verbote kann er nur den Menschen machen, Fuchs und Hase kümmert das ja nicht.

Und in der Stadt bringt die Vorschrift auch den größten Nutzen. Zum Beispiel durch die Ölheizung. Bestand sie schon, bevor sie verboten wurde, darf man sie noch benutzen, bis sie kaputtgeht. Aber danach versiegt das Öl, denn mit Wasser verträgt es sich nicht. So kann man ganze Straßenzüge zwingen, auf Gas umzustellen. Gas und Wasserschutz passen gut zueinander! Die Wasserwerke, für die der Wasserschutz erfunden wurde, fördern damit auch ihr Gasgeschäft.

Diese Verordnung füttert nur bestimmte Mägen. Andere hungert sie aus. Über Nacht reißt sie Nachbarschaften auseinander. Auf der einen Straßenseite dürfen sie an ihren Häusern noch bauen, auf der anderen nicht mehr. Und dort wo Du nichts darfst, ist alles weniger wert. Billiges Land kauft das Wasserwerk gern, um damit das Wasser zu schützen.

Aber nehmen können sie nur von den Lebendigen. Tote fügen sich dem Wasserschutz nicht. Um den Friedhof macht die Zone einen Bogen, genau wie um bestimmte Firmen auch. Das Grundstück des Konzerns wird vorsichtshalber ausgenommen. Dem paßt der Schutz nicht in den Kram. Verständlich. Die hohen Auflagen für den Wasserschutz sind teuer. ...


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[zweierlei Maß]
[Schießplatz und Wasserschutz]
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[Wo ist das Klo? ]

© Karin Brandl, Alchima®