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Augsburger Amtspost - Bürokraten verzögern Kanal |
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Unser stockender privater Kanalbau im Wasserschutzgebiet zwischen 2005 und 2007
23.8.2005 Bitte ans Liegenschaftsamt - Entfernung von Hütten, die Kanalbau im Weg stehen „(...) weshalb Einfriedung,
Hecken und Hütten dringend entfernt werden müssen, da diese auf dem eigentlichen Weg stehen. (...) Der Bau des Abwasserkanals ist Auflage der Stadt Augsburg für das Trinkwasserschutzgebiet und dient dem öffentlichen
Interesse. Er muß heuer noch durchgeführt werden. Ich bitte Sie daher, die Beseitigung baldmöglichst zu veranlassen.“
Kopie an das Straßenbauamt.
- Das Bauordnungsamt erklärte indessen gegenüber unserer Anwältin, es sei sich nicht sicher, dass der Kanal auch wirklich von uns gebaut würde. Auf die Einhaltung der Auflage könne - auch nicht vorläufig -
verzichtet werden.
- Dass die Stadt selbst den sofortigen Kanalbau verhinderte, interessierte nicht.
Erst nach weiteren Zuschriften antworteten die anderen Ämter.
6.9.2005 Straßenbauamt will nichts davon wissen „(...) ist das Liegenschaftsamt grundstücksverwaltende Dienststelle. Somit
müssen Sie auch sämtliche Forderungen bezüglich Grundstücksfreilegung etc. an das Liegenschaftsamt richten.“
12.9.2005 Liegenschaftsamt lehnt Entfernung ab und bittet um Geduld „(...) eine unverzügliche Entfernung der auf unserem
Grundstück bestehenden Hütten und des Zaunes nicht geboten ist. Bis zum Abschluss von erforderlichen Kaufverhandlungen dürfen wir Sie noch um etwas Geduld bitten.“ |
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21.9.2006 Liegenschaftsamt beendet
Kaufverhandlungen, die den Kanal verzögerten und schreibt an eine der beiden Eigentümerparteien: „(...) Da sich diese
Kaufverhandlungen zum einen etwas länger hingezogen haben und zum anderen bislang zu keinem Erfolg geführt haben, wird von Seiten der Stadt Augsburg eine Verlegung der Straße Anfang Oktober erfolgen. ...“
- Die Verlegung der Straße erfolgte aufgrund der Forderung des Eigentümers, nachdem die Kaufverhandlungen scheiterten.
- Die beteiligten Ämter wußten, dass wir auf die Freigabe des Weges warteten. Doch uns informierte niemand.
Vielmehr wollte die Stadt, sofort nach der Räumung des Grundstückes teeren, ohne dass wir unseren Kanal vorher verlegen konnten. Wir beschwerten uns über die mangelnde Kooperation und Koordination
beim Amtsleiter des Tiefbauamts. Er antwortete in mehreren Schreiben u.a.
Amtsleiter TBA der Stadt Augsburg vom 6.11.2006:
„(...) Nachdem wir uns für eine Trasse engagiert und Sie unterstützt haben, versäumten Sie, im Frühjahr 2005
nach der Räumung des Grundstückes tätig zu werden. (...) Angesichts Ihrer Stellungnahmen werden wir intern prüfen lassen, ob wir Ihnen unsere bisherigen Kosten in Rechnung stellen.“
- Perfide! Denn derselbe Amtsleiter bat uns am 29.9.2005 in seinem Schreiben um Geduld, um uns nun ein Versäumnis des Kanals vorzuwerfen.
- Die Räumung war nicht im Frühjahr 2005, sondern nachweisbar erst im Oktober 2006 und zwar nicht für uns, sondern auf Druck des Grundstückseigentümers. Die Kosten für das Räumen eines von der Stadt geteerten
Privatgrundstückes hat natürlich nur sie zu tragen.
Vorher hätten wir nicht tätig werden können. Wir baten im Vorjahr nicht grundlos um Zugänglichkeit des Grundstückes. Im selben Brief des Amtsleiters stand weiter: „(...) daran erinnern, dass es Ihre Pflicht und Aufgabe ist, sich möglichst schnell für einen geordneten Anschluß für die Entwässerung zu kümmern, ansonsten müßten wir
dem Bauordnungsamt entsprechende Mitteilung machen ...” |
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Vor Kanalbau drohte Stadt mit Nutzungsuntersagung |
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Die Stadt verzögerte und gleichzeitig drängt und droht sie. Ein bloßer Einschüchterungsversuch? Nein.
- Pünktlich nachdem
unsere Kanalfirma den Bau bei der Stadt angekündigt hatte, kam das Bauordnungsamt und wollte die Nutzung des Wohnhauses wegen Fehlen des Kanals(!) untersagen. Und das ein paar Tage vor Beginn des Kanalbaus!
- Es setzte dann unmittelbar vor Baubeginn eine “allerletzte Frist” für den Kanal.
Mit Hilfe von Bohrtechnik war der Kanal in drei Tagen fertig angeschlossen. Da erschien das Grünamt auf der Baustelle. Obwohl alle Genehmigungen vorlagen, wollte es den Kanalbau unterbrechen,
um die Zuständigkeit für ein Grundstück zu prüfen, für das es nicht zuständig war. Wäre dadurch die “allerletzte Frist” überschritten worden, hätten wir arge Schwierigkeiten bekommen. Schaden hatten wir
auch so. Durch die Verzögerung und das unkooperative Verhalten der Stadt Augsburg konnten wir den Kanal
erst im Jahr 2007, nach fünf Jahren Genehmigungs- und “Wartezeit”
ganz fertigstellen. Zum Bürokratenkrieg hinzu, kamen jährliche Teuerung, Mehrwertsteuererhöhung, ein unnötiger Schacht, der unbedingt von uns verlangt wurde u.v.m... |
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Wäre es der Umweltstadt Augsburg mit dem Wasserschutz ernst gewesen, dann hätte sie den Abwasserkanal im Wasserschutzgebiet
eigentlich fördern müssen, anstatt ihn zu behindern. Uns ist anhand der Geschehnisse klargeworden, dass die Ämter übergreifenden Manipulationen dazu dienen sollten, uns die Genehmigungen zu entziehen. Unser
Haus ist das einzige genehmigte Wohnhaus in einem ansonsten völlig ungeregelten Teil des Wasserschutzgebiets, wo die Stadt Augsburg auf ihren eigenen Grundstücken auf Kanalanschlüsse verzichtet! -
Mehr zum Gebiet |
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