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Bürokratie in Augsburg Wasserschutz und Umweltkompetenz? - Bürokraten bekämpften einen Abwasserkanal für’s Wasserschutzgebiet, den sie aufgrund ihrer Verordnung (WSG-VO) selbst verlangten.

Was ist passiert?                                                        

Von Augsburger Bürgern wurde ein Kanal in Eigenregie verlangt; vorgeblich für den Wasserschutz, für eine gute Sache und für das Gemeinwohl. Aber eigentlich diente diese teure Maßnahme zur Abschreckung. Es rechnete wohl keiner damit, dass die Bürger den Kanal bauen. Und wenn schon, dann wird verzögert, behindert, blockiert.

Unmittelbar vor dem Kanalbau 2007 wollte die Stadt noch schnell die Genehmigungen zurückziehen. Als das fehlschlug, sollte der Abbruch der Baumaßnahme folgen. Auch das mißlang, denn der Kanal war unerwartet kurzfristig fertig. Zwei Jahre später sollte die Erschließungsstraße durch eine Beleuchtung gefährdet werden. Neu geplante Lichtmasten hätten den Feuerwehr- und Rettungsweg behindert. Zudem “fehlten” im Amt unsere eingereichten Kanalpläne.

Alles Zufall?

Nein. In einem Schreiben von 2009 aus dem OB-Referat, im Zusammenhang mit unserem Kanalbau, heißt es: „Seitens der Verwaltung wird in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften, aber auch den Beschlußlagen des Stadtrates gehandelt.“ Damals kannten wir die Beschlußlage nicht. Ende September 2011 kam dann die Offenbarung! 

Der politische Hintergrund

Was uns keiner sagen wollte und auch den betroffenen Kleingärtnern verschwiegen wird:

Der Augsburger Stadtrat beschloß 1993 Grünflächen, dort wo seit Jahrzehnten das Wohnhaus einer Haunstetter Familie, sowie Hunderte Kleingärten sind.

Dies geht aus der Beschlußvorlage vom 22.1.1998 zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes für den Bereich östlich der Martinistraße, für die ehemalige Kunstmühle Kühn und die ehemalige Martini MCA Textilveredelung im Planungsraum Haunstetten hervor. Der Stadtrat der Stadt Augsburg beschloß am 21.7.1993, diese Bereiche vorläufig von der Planung auszunehmen: „mit dem Ziel, diese Bereiche in einem anschließenden Verfahren in Grünflächen umzuwidmen und an dieser Änderung die Bürger und Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.“ Der Bebauungsplan für Kleingärten östlich der Martinistraße wurde nicht aufgestellt. Er ist zur Einstellung vorgesehen.

Sep. 2011

Hier unser Erfahrungsbericht seit 2002

wahrer Wert von Genehmigungen

Seit über 60 Jahren steht das genehmigte Wohnhaus unserer Familie

Es ist das einzige genehmigte Haus am Oberen Krautgarten in Haunstetten. Es stand lange vor  den Kleingärten in dem Gebiet. 1979 kam der Wasserschutz. Damit wurde alles anders. 2002 lehnte die Stadt auf Anfrage den Bau eines öffentlichen Kanals für unser Haus ab.

Dennoch wurde für den Wasserschutz ein Kanalanschluß als Abwasserentsorgung von uns privat verlangt. Eine vollbiologische Kleinkläranlage (normalerweise für abgelegene Anwesen empfohlen und wesentlich günstiger) wurde aus Wasserschutzgründen” nicht akzeptiert. Die Stadtwerke als Gutachter in unserem Antragsverfahren, machten unmißverständlich klar, dass sie ohne Kanal einem Umbau des einstigen Siedlerhauses nicht zustimmen.

Gleichzeitig boten die Stadtwerke an, uns das Haus abzukaufen oder wenn wir auf den Umbau verzichten, dann dürften wir die bestehende - nicht mehr zeitgemäße - Abwasserentsorgung so belassen, wie sie ist. Doch auch ohne Umbau hätte das Siedlerhaus angeschlossen werden müssen! Wer die WSG-VO durchliest weiß, dass Gebäude ohne Kanalanschluß jederzeit beseitigt werden können.

Mit dem Kanal wollte die Stadt Augsburg nichts zu tun haben. Für ein einzelnes Haus sei er nicht wirtschaftlich. Deshalb verlangte sie ihn privat von uns. Wir wollten das Elternhaus bewohnen und nicht verkaufen. Damit begannen für uns die Schwierigkeiten. Wir mußten die ca. einen Viertelkilometer lange Druckleitung vollständig privat planen, genehmigen lassen und bauen. Angeblich wichtig für den Wasserschutz - in einem Gebiet, wo die Stadt ansonsten ungeregelte Bebauung wuchern läßt und Klogruben duldet. Allein das Genehmigungsverfahren zog sich über zwei Jahre hinaus.

  • Kanalisation und Abwasserentsorgung ist eine hoheitliche Pflicht der Gemeinden

Vergiß das Gesetzbuch nicht, wenn Du zu den Bürokraten gehst

Sondernutzungsgebühren 2003

Da der Abwasserkanal privat ist, löst dies Sondernutzungsgebühren aus” (für das Liegen in der Straße), wie das Tiefbauamt der Stadt Augsburg in etlichen Schreiben betonte.

Zuerst über 15 000 Euro. Unverschämt! Nach Einspruch erhielten wir ein Schreiben. Noch immer waren es ca. 6 000 Euro Gebühr für einen Wasserschutzkanal! Erst durch unser hartnäckiges Nachfragen und ein Dutzend Briefe wurde nach Monaten die Gebühr fallengelassen. Gemäß Satzung über Straßensondernutzungen in der Stadt Augsburg: § 7 Abs. 5 a Keine Gebühren werden erhoben für Sondernutzungen, an denen ein überwiegend öffentliches Interesse besteht.

  • Ämter sind zwar verpflichtet, richtige Auskünfte zu geben.
  • Wer der Auskunft von Bürokraten einfach glaubt, kann für dumm verkauft werden.

Augsburger Kanalproblem

2004 - kein Zuschuß, aber Stadt will mit anschließen!

Für uns gab es keinerlei Zuschuß zur Kanalisation, obwohl wir damit einen Beitrag “für das Gemeinwohl” (das haben wir schriftlich!) leisteten. Wir mußten alles selbst durchführen. Doch die Stadt wollte hinterher vom Kanal profitieren. Nach Abschluß unserer Genehmigungen im Jahr 2004 schickte sie ihre Pächter des Nachbargrundstücks (Kleingartenverein) zu uns, um deren Klo an unseren privaten Kanal mit anzuschließen. Die Stadt erklärte schriftlich, sie habe kein Geld für einen Kanalanschluß ihres eigenen Grundstücks im Wasserschutzgebiet. Weil auch die Pächter keins hatten, gibt es dort bis heute keinen Kanal.

  • Abwasserkanäle im Wasserschutzgebiet sind der Stadt Augsburg nichts wert.
  • Entsprechend haben dort bisher nicht alle städtischen Anwesen Kanalanschlüsse.

 

In Augsburg werden nicht alle Bürger gleich behandelt

Die Abwasserdruckleitung der Fuchssiedlung bezuschußte die Stadt Augsburg mit 2500 Euro pro Anschluß. Um Planung und Bau mußten sich die Fuchssiedler nicht kümmern.

Uns hingegen gab die Stadt Augsburg die Auskunft, es gebe keine Zuschüsse für unseren Kanal. Tatsache aber ist, dass es vom Freistaat sehr wohl Zuschüsse für private Abwasserdruckkanäle gibt.

  • Behördenauskünfte und -schreiben bieten in Augsburg nicht immer Rechtssicherheit

 

Lampen statt Kanal?

Im selben Jahr plante die Stadt Augsburg auf Antrag des Stadtverbands Haunstetten der Kleingärtner e.V. eine Beleuchtung für den Oberen Krautgartenweg. Das Kabel im Boden sollte genau auf unserer genehmigten Kanaltrasse verlaufen und noch vor unserem Kanalbau verlegt sein. Dadurch wäre unser Kanalbau erheblich erschwert, da wir unsere genehmigte Trasse dann nicht mehr hätten nutzen können. Ein Stromkabel liegt 50 cm tief, die Kanalleitung jedoch tiefer als 1 m. Doch die Maßnahme wurde damals zum Glück wieder abgeblasen, als die Beleuchter feststellten, dass der Weg Probleme bereitet.

  • Sollte unser Kanal etwa verhindert werden?

Aus der Amtspost

Verzögerungen beim Kanalbau zwischen 2005 und 2007

Zu Beginn unserer Kanalbauarbeiten stellte sich heraus, dass die Straße ein Stück weit über Privatgrund führte und das verbriefte Straßengrundstück in einem Kleingarten lag. Dadurch wurde der Kanal um weitere eineinhalb Jahre verzögert. Obwohl das brachliegende Gartengrundstück der Stadt gehörte, wurde es nicht freigegeben. Stattdessen erhielten wir für unseren genehmigten Umbau einen Baustopp (kostenpflichtiger Bescheid) vom Augsburger Bauordnungamt, weil der Kanal fehlte(!). Der Baustopp wurde später wieder aufgehoben.

Aber unsere Anwältin befürchtete eine Verunmöglichung des Kanalbaus. Dann wäre die Auflage der Stadt nicht erfüllt und die erteilten Genehmigungen wertlos. Ihr Versuch, alle beteiligten Ämter zu einem Gespräch zu bewegen, scheiterte an der mangelnden Bereitschaft der Bürokraten.

Als das Straßengrundstück im Oktober 2006 doch endlich freigemacht wurde, wollte die Stadt sofort teeren, noch bevor unser Kanal verlegt war. Wir ließen daher ad hoc ein Teilstück in dem Bereich verlegen. Für den ganzen Kanal bekamen wir so kurzfristig keinen Termin. Als aber unser Rohr verlegt war, hatte das Teeren keine Eile mehr. Es erfolgte im Jahr danach.

  • Bürokraten blockieren und verschwenden die Zeit der Bürger, indem sie Zuständigkeiten hin und her schieben.
  • Ein Ämter übergreifendes Gespräch wird daher gerne vermieden.

Bürokraten können absichtlich schaden

2007 - „letzte Frist” für den Kanal lief und Grünamt wollte erst mal Zuständigkeiten prüfen

Sofort nach der Anmeldung des Kanalbaus ging das Bauordnungsamt wieder gegen uns vor. Ein Bürokrat kam bei uns vorbei. Wegen Fehlen des Kanals(!) sollte die sofortige Nutzungsuntersagung des Hauses erfolgen und alle Baumaßnahmen abgebrochen werden.

Wir mußten den Amtsleiter aufsuchen. Obwohl ein Teilstück vom Rohr bereits verlegt war und der Kanal in wenigen Tagen fertig gebaut würde, setzte er schnell noch eine knapp bemessene „allerletzte Frist”. Statt die gesamte Straße aufzureißen, ließen wir den Kanal bohren. Nach drei Tagen war er bereits fertig angeschlossen.

Da erschien ein Mann in moosgrüner Arbeitskluft, wollte den Kanalbau abbrechen und im weiteren erst mal die Zuständigkeiten für ein Grundstück prüfen lassen. Die Fertigstellung des Kanals wird sichtlich enttäuscht bedauert! 

  • Das eine Amt setzt eine Frist, das andere will ein Detail ausgiebig prüfen. 
  • Der Bürger wird zwischen verschiedenen Stellen kalkuliert zerrieben.

Stadt plant Lichtmasten, die LKW-Durchfahrt verengen

2009 -  angeblich wußte keiner im Amt, wo unser Kanal liegt

Wir hörten davon beiläufig, als Beleuchter die Platzierung für Lichtmasten planten. Dabei reichten wir vor zwei Jahren, sofort nach dem Bau den Kanalplan in dreifacher Ausfertigung im Tiefbauamt ein. Warum wurde er den Beleuchtern erst gegeben, nachdem wir schriftlich bei der Stadt intervenierten?

Wir erbrachten eine hohe Eigenleistung für den Augsburger Trinkwasserschutz und jetzt können wir nicht sicher sein, dass die Stadt Augsburg Sorgfalt walten läßt und Schaden vom Kanal abwendet. Vor Baumaßnahmen nimmt sie nicht einmal unsere Pläne zur Hand. Zuvor aber schloß sie sich von jeglicher Haftung für Schäden aus!  

  • Durch das Zurückhalten von Plänen war die Unversehrtheit der privaten Kanalleitung gefährdet, für die der Bürger haftet

 

Beleuchtung gefährdet Sicherheit

Bei Fortschreiten der Beleuchtungs-Planung wurde offensichtlich, dass die neuen Masten auf der einspurigen Straße die LKW-Durchfahrt behindern. Wir meldeten Bedenken wegen der Feuerwehrzufahrt an; erst bei den Planern vor Ort, danach im Amt, bei Stadträten, beim Oberbürgermeister, dem dritten Bürgermeister, sowie dem zuständigen Referenten. Erfolglos!

Auch andere Anlieger wandten sich an die Stadt. Doch es wurde an der Planung festgehalten, bis wir die Presse einschalteten. Aus der Zeitung erfuhren wir, dass die Stadtverwaltung nun die Feuerwehr zur Prüfung der Standorte für die Lichtmasten hinzuzieht. Dies geschah tatsächlich! Als wir nach dem Ergebnis dieser Prüfung fragten, schrieb uns das Tiefbauamt, die Beleuchtung würde nun aufgrund der Haushaltslage nicht mehr vorrangig behandelt. 

  • Ohne Bedenken hätte die Stadt Augsburg die Zufahrt und Sicherheit gefährdet

Die von Kleingärtnern beantragte Beleuchtung kam dann 2010 doch noch. Jetzt wurden die Lampen gefahrlos an den seit Jahrzehnten bestehenden Telefonmasten befestigt. Warum nicht gleich so?

Die Frage nach dem ausstehenden Bebauungsplan war heiss!

Aufgrund unserer Nachfrage im Jahr 2009 bei Stadträten unterschiedlicher Parteien, manipulierte eine CSU-Stadträtin in Haunstetten unsere Nachbarschaft und hetzte sie gegen uns auf. In Ämtern und Ausschüssen wurde gestreut, es handle sich um Nachbarstreit. Wir sollen wohl zum Sündenbock gemacht werden, für die unpopuläre Beseitigung der Schwarzbauten. Die Sache kam jedoch ans Licht und wurde im Stadtrat und bei Referenten bekannt.


Lochbach

2010 -  Land unter

Im Oktober wurde das Haus und die gesamte Umgebung unter Wasser gesetzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Herbeiführens von Überschwemmung und beschuldigte die Kraftwerksbetreiberin des nahen Wasserkraftwerks. Sie hatte eine Geldauflage zu leisten.

Die zu Hilfe gerufene Gewässeraufsicht der Stadt handelte nicht, um die akuten Überflutungen zu unterbinden. Wir erhielten die Auskunft, dass am Kraftwerk „überstaut” wird. Wir mußten die Polizei rufen, welche die Feuerwehr alarmierte, um die Überschwemmung abzustellen.

  • Bei der Stadt war bekannt, dass das Kraftwerk überstaut
  • Als alles überschwemmt war, handelte die Gewässeraufsicht nicht

Abwasser- konzept

2011 -  unser Kanal fehlt im Abwasserbeseitigungskonzept

Weil die Stadt keinen Abwasserkanal zu unserem Haus legen wollte, bauten wir 2007 diesen privat, auf Verlangen der Stadt und für den Wasserschutz! 2011 schreibt die Stadt, dass unser genehmigter Kanal nicht im Abwasserbeseitigungskonzept sei und behauptet, sie habe nicht erklärt, dass sie keinen Kanal zu unserem Haus legt.

  • Nun tut die Stadt so, als ob unser Kanal nicht in ihrem Sinne gewesen sei

Wahrheit ist - Fakten über das Gebiet 

Bürokratie handelt nach Beschlußlage des Stadtrates                                     Okt. 2011

Hintergrund unseres Bürokratenkrieges ist das ungeregelte Gebiet, wo seit Jahrzehnten ein Bebauungsplan für Kleingärten in Aufstellung” gehalten wird. Er ist zur Einstellung vorgesehen.

Dies entspricht dem Ziel des Stadtrates, welches er 1993 für das Gebiet beschloß: die Umwidmung in Grünflächen. Deshalb wuchert hier die Bebauung, wie sie will. Die Verwaltung greift nicht ein, denn eine Vielzahl an Verstößen erleichtert ihr später die Beseitigung der gesamten Bebauung. Sie bekämpfte unseren Kanal, weil ein fehlender Kanalanschluß im Wasserschutzgebiet als Begründung zur Beseitigung von Bestandsgebäuden verwendet werden kann. Den Kleingärten steht das bevor.

  • In einem Schreiben des Referats von Oberbürgermeister Kurt Gribl aus dem Jahr 2009 heißt es: „Seitens der Verwaltung wird in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften, aber auch den Beschlußlagen des Stadtrates gehandelt.”

Der Stadtrat müßte den Beschluß von 1993 ändern und unser bestandsgeschütztes, genehmigtes Haus in der Planung berücksichtigen. Wenn die Verwaltung dann nach Beschlußlage handelt”, wird sie uns nicht mehr schaden.

Heimatstadt kann nur die sein, deren Verwaltung und Politik ihren Bürgern nicht schadet!


© Karin Brandl, Alchima®