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Bürokratie in Augsburg

Wasserschutz und Umweltkompetenz? Bürokraten bekämpften einen Abwasserkanal für’s Wasserschutzgebiet, den sie aufgrund ihrer Verordnung selbst verlangten. Jahrelang.

Ist unsere Bürokratie verkommen?

Von Augsburger Bürgern wurde ein Abwasserkanal in Eigenregie verlangt. Vorgeblich sollte er für den Wasserschutz sein, für eine gute Sache und für das Gemeinwohl. Aber eigentlich diente diese teure Maßnahme zur Abschreckung. Es rechnete wohl keiner damit, dass die Bürger den Kanal bauen. Und wenn schon, dann wird verzögert, behindert, blockiert.

Unmittelbar vor dem Kanalbau 2007 wollte die Stadt noch schnell die Genehmigungen zurückziehen. Als das fehlschlug, sollte der Abbruch der Baumaßnahme folgen. Auch das mißlang, denn der Kanal war unerwartet kurzfristig fertig. Zwei Jahre später sollte die Erschließungsstraße  gefährdet werden. Zudem “fehlten” die im Amt eingereichten Kanalpläne bei Beleuchtungsarbeiten im Straßenbereich und geplante Lichtmasten hätten den Feuerwehr- und Rettungsweg behindert.

Alles Zufall?

Den Bedenken der Bürger hielten verantwortliche Politiker entgegen, dass die Stadtverwaltung immer einwandfrei arbeite! Warum mußten wir uns dann so abmühen? Offenbar wollte man uns vertreiben - aus dem Elternhaus. Hintergrund ist das ungeregelte Gebiet, wo seit Jahrzehnten ein Bebauungsplan “in Aufstellung” gehalten wird, der aber nie kommt. Wer eine lediglich geduldete Bebauung als reguläres Kleingartengebiet erscheinen lassen will, dem paßt das einzige Wohnhaus nicht ins Bild!

Um genehmigte Bestandsgebäude zu beseitigen, ist der Wasserschutz gerade recht. Bürger, die im Schutzgebiet Genehmigungen beantragen, müssen sich durch Verfahren quälen, bekommen Auflagen, welche die Kosten sinnlos aufblasen und obendrein Hindernisse und Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Auflagen.

 

Hier unser Erfahrungsbericht von 2002 bis 2009.

wahrer Wert von Genehmigungen

Seit über 60 Jahren steht das genehmigte Wohnhaus unserer Familie

Kleingärten gab es damals noch nicht und auch der Wasserschutz kam erst viel später. Doch damit wurde alles anders. 2002 beantragten wir den Umbau des bestehenden Elternhauses. Rechtlich waren die Genehmigungen nicht zu versagen. Für den Wasserschutz wurde ein Kanalanschluß als Abwasserentsorgung verlangt. Eine vollbiologische Kleinkläranlage (die wesentlich günstiger und zudem staatlich bezuschußt wäre) wurde nicht akzeptiert. Die Stadt Augsburg wollte jedoch nichts mit dem Kanal zu tun haben . Für ein einzelnes Haus sei er nicht wirtschaftlich. Deshalb verlangte sie ihn privat von uns. Der Augsburger Wasserversorger machte gleichzeitig das Angebot, uns das Grundstück ohne Kanal sofort abzukaufen. Aber wir wollten das Elternhaus bewohnen und nicht verkaufen. Danach begannen für uns die Schwierigkeiten.

Um das Haus umzubauen und auch in Zukunft zu bewohnen und mußten wir die ca. einen Viertelkilometer lange Druckleitung vollständig privat planen, genehmigen lassen und bauen. Angeblich wichtig für den Wasserschutz! Allein das Genehmigungsverfahren zog sich über zwei Jahre hinaus.

  • Kanalisation und Abwasserentsorgung ist eine hoheitliche Pflicht der Gemeinden

Vergiß das Gesetzbuch nicht, wenn Du zu den Bürokraten gehst

Sondernutzungsgebühren 2003

Da der Abwasserkanal privat ist, löst dies Sondernutzungsgebühren aus” (für das Liegen in der Straße), wie das Tiefbauamt der Stadt Augsburg in etlichen Schreiben betonte.

Zuerst über 15 000 Euro. Unverschämt! Nach Einspruch erhielten wir ein Schreiben. Noch immer waren es ca. 6 000 Euro Gebühr für einen Wasserschutzkanal! Erst durch unser hartnäckiges Nachfragen und ein Dutzend Briefe wurde nach Monaten die Gebühr fallengelassen. Gemäß Satzung über Straßensondernutzungen in der Stadt Augsburg: § 7 Abs. 5 a Keine Gebühren werden erhoben für Sondernutzungen, an denen ein überwiegend öffentliches Interesse besteht.

  • Ämter sind zwar verpflichtet, richtige Auskünfte zu geben.
  • Wer der Auskunft von Bürokraten einfach glaubt, kann für dumm verkauft werden.

Augsburger Klogeheimnisse

2004 - kein Zuschuß, aber Stadt will mit anschließen!

Für uns gab es keinerlei Zuschuß zur Kanalisation, obwohl wir damit einen Beitrag “für das Gemeinwohl” (das haben wir schriftlich!) leisteten. Wir mußten alles selbst durchführen. Doch die Stadt wollte hinterher vom Kanal profitieren. Nach Abschluß unserer Genehmigungen im Jahr 2004 schickte sie ihre Pächter des Nachbargrundstücks (Kleingartenverein) zu uns, um deren Klo an unseren privaten Kanal mit anzuschließen. Die Stadt erklärte schriftlich, sie habe kein Geld für einen Kanalanschluß ihres eigenen Grundstücks im Wasserschutzgebiet. Weil auch die Pächter keins hatten, gibt es dort bis heute keinen Kanal.

Zum Vergleich: Die Kanalisation einer Splittersiedlung nicht im Schutzgebiet bezuschußt die Stadt mit 2500 Euro pro Anschluß. Planung und Bau führt dort die Stadt durch.

  • Abwasserkanäle im Wasserschutzgebiet sind der Stadt Augsburg nichts wert.
  • Entsprechend haben dort bisher nicht alle städtischen Anwesen Kanalanschlüsse.

 

Lampen statt Kanal?

Im selben Jahr plante die Stadt Augsburg eine Beleuchtung für den Oberen Krautgartenweg. Das Kabel im Boden sollte genau auf unserer genehmigten Kanaltrasse verlaufen und noch vor unserem Kanalbau verlegt sein. Das hätte unseren Kanalbau erheblich erschwert. Doch die Maßnahme wurde damals zum Glück wieder abgeblasen.


Aus der Amtspost

Verzögerungen beim Kanalbau zwischen 2005 und 2007

Zu Beginn unserer Kanalbauarbeiten stellte sich heraus, dass die Straße ein Stück weit über Privatgrund führte und das verbriefte Straßengrundstück in einem Kleingarten lag. Dadurch wurde der Kanal um weitere eineinhalb Jahre verzögert. Obwohl das brachliegende Gartengrundstück der Stadt gehörte, wurde es nicht freigegeben. Stattdessen erhielten wir für unseren genehmigten Umbau einen Baustopp (kostenpflichtiger Bescheid) vom Augsburger Bauordnungamt, weil der Kanal fehlte(!). Der Baustopp wurde später wieder aufgehoben.

Aber unsere Anwältin befürchtete eine Verunmöglichung des Kanalbaus. Dann wäre die Auflage der Stadt nicht erfüllt und die erteilten Genehmigungen wertlos. Ihr Versuch, alle beteiligten Ämter zu einem Gespräch zu bewegen, scheiterte an der mangelnden Bereitschaft der Bürokraten.

Als das Straßengrundstück im Oktober 2006 doch endlich freigemacht wurde, wollte die Stadt sofort teeren, noch bevor unser Kanal verlegt war. Wir ließen daher ad hoc ein Teilstück in dem Bereich verlegen. Für den ganzen Kanal bekamen wir so kurzfristig keinen Termin. Als aber unser Rohr verlegt war, hatte das Teeren keine Eile mehr. Es erfolgte im Jahr danach.

  • Bürokraten blockieren und verschwenden die Zeit der Bürger, indem sie Zuständigkeiten hin und her schieben.
  • Ein Ämter übergreifendes Gespräch wird daher gerne vermieden.

Bürokraten können absichtlich schaden

2007 - „letzte Frist” für den Kanal lief und Grünamt wollte erst mal Zuständigkeiten prüfen

Sofort nach der Anmeldung des Kanalbaus ging das Bauordnungsamt wieder gegen uns vor. Ein Bürokrat kam bei uns vorbei. Wegen Fehlen des Kanals(!) sollte die sofortige Nutzungsuntersagung des Hauses erfolgen und alle Baumaßnahmen abgebrochen werden.

Wir mußten den Amtsleiter aufsuchen. Obwohl ein Teilstück vom Rohr bereits verlegt war und der Kanal in wenigen Tagen fertig gebaut würde, setzte er schnell noch eine knapp bemessene „allerletzte Frist”. Statt die gesamte Straße aufzureißen, ließen wir den Kanal bohren. Nach drei Tagen war er bereits fertig angeschlossen.

Da erschien ein Mann in moosgrüner Arbeitskluft, wollte den Kanalbau abbrechen und im weiteren erst mal die Zuständigkeiten für ein Grundstück prüfen lassen. Die Fertigstellung des Kanals wird sichtlich enttäuscht bedauert! 

  • Das eine Amt setzt eine Frist, das andere will ein Detail ausgiebig prüfen. 
  • Der Bürger wird zwischen verschiedenen Stellen kalkuliert zerrieben.

Stadt plant Lichtmasten, die LKW-Durchfahrt verengen

2009 -  angeblich wußte keiner im Amt, wo unser Kanal liegt

Wir hörten davon beiläufig, als Beleuchter die Platzierung für Lichtmasten planten. Dabei reichten wir vor zwei Jahren, sofort nach dem Bau den Kanalplan in dreifacher Ausfertigung im Tiefbauamt ein. Warum wurde er den Beleuchtern erst gegeben, nachdem wir schriftlich bei der Stadt intervenierten?

Wir erbrachten eine hohe Eigenleistung für den Augsburger Trinkwasserschutz und jetzt können wir nicht sicher sein, dass die Stadt Augsburg Sorgfalt walten läßt und Schaden vom Kanal abwendet. Vor Baumaßnahmen nimmt sie nicht einmal unsere Pläne zur Hand. Zuvor aber schloß sie sich von jeglicher Haftung für Schäden aus!  

  • Durch das Zurückhalten von Plänen war die Unversehrtheit der privaten Kanalleitung gefährdet, für die der Bürger haftet

 

Beleuchtung gefährdet Sicherheit

Bei Fortschreiten der Planung wurde offensichtlich, dass die neuen Masten auf der einspurigen Straße die LKW-Durchfahrt behindern. Wir meldeten Bedenken wegen der Feuerwehrzufahrt an; erst bei den Planern vor Ort, danach im Amt, bei Stadträten, beim Oberbürgermeister, dem dritten Bürgermeister, sowie dem zuständigen Referenten.

Auch andere Anlieger wandten sich an die Stadt. Doch es wurde an der Planung festgehalten, bis wir die Presse einschalteten. Aus der Zeitung erfuhren wir, dass die Stadtverwaltung nun die Feuerwehr zur Prüfung der Standorte für die Lichtmasten hinzuzieht. Dies geschah tatsächlich! Als wir nach dem Ergebnis dieser Prüfung fragten, schrieb uns das Tiefbauamt, die Beleuchtung würde nun aufgrund der Haushaltslage nicht mehr vorrangig behandelt. 

  • Ohne Bedenken hätte die Stadt Augsburg die Zufahrt und Sicherheit gefährdet

Die von Kleingärtnern beantragte Beleuchtung kam dann 2010 doch noch. Jetzt wurden die Lampen gefahrlos an den seit Jahrzehnten bestehenden Telefonmasten befestigt. Warum nicht gleich so?


mehr über das Gebiet  

Ungeregelte Bebauung im Wasserschutzgebiet soll als Kleingartenanlage erscheinen

Wahrheit ist - Nichts ist geregelt in unserer Umgebung. 1988 wurde vom Augsburger Stadtrat zwar die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen, lt. Flächennutzungsplan für Kleingärten. Anstatt aber geregelte Kleingärten zu genehmigen, duldet die Stadt ungeregelte Bebauung , die seit langem wuchert, wie sie will. Stadträte schauen dabei zu. Ein Kanalanschluß für’s Abwasser wird in unserer gesamten Umgebung nicht verlangt.

Die Vermutung liegt nahe, dass die Stadt das Gebiet von Grund auf neu beplanen will. Deshalb störte das einzige genehmigte Wohnhaus, denn bis es soweit ist, soll es wie eine Kleingartenanlage erscheinen.

Was die Stadt in Zukunft mit dem Gebiet vorhat, war 2009 nicht zu erfahren. Der Bauausschuß kam ohne Beschluß überein, alles erst mal weiterhin so zu belassen. Aber der ausstehende Bebauungsplan soll nicht mehr weiterverfolgt werden und ist zur Einstellung vorgesehen.

Als wir 2009 nach dem Bebauungsplan fragten, manipulierte eine CSU-Stadträtin in Haunstetten unsere Nachbarschaft und hetzte sie gegen uns auf. In Ämtern und Ausschüssen wurde gestreut, es handle sich um Nachbarstreit. Die Manipulation kam jedoch ans Licht und wurde gegenüber den Betroffenen richtiggestellt. Der Stadtratsfraktionschef der CSU, sowie der OB, der Ordnungsreferent und andere Stadträte wurden über die Vorgänge informiert.

Politik hier!

© Karin Brandl, Alchima®

Heimatstadt kann nur die sein, deren Verwaltung und Politik ihren Bürgern nicht schadet!