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Bürokraten können schaden Die Bürokratie kann Bürgern
konkret schaden, indem sie systematisch gegen Bürgerinteressen arbeitet, z.B. bei komplizierten Genehmigungsverfahren. Im Extrem kann dies bis zum Totalverlust des Eigentums
führen. Das Dickicht der hierarchischen Struktur und ihrer verschiedenen Zuständigkeiten kann verhüllen, wie im Hintergrund die Fäden gezogen werden. Für die Betroffenen verstreicht dabei Zeit, bis sie die Böswilligkeit der
Methodik durchblicken. Deshalb hier eine exemplarische Übersicht anhand unseres Falles in Augsburg, der zeigt, wie man Menschen um ihr Haus bringen kann.
Stufe 1: Wie man Bürger zum sofortigen Verkauf bringen könnte
Schrecken die Bürger hier bereits vor weiteren Schritten zurück, dann können sie entweder ans Wasserwerk verkaufen oder auf die - in der Wasserschutzgebietsverordnung WSG-VO verankerte Beseitigung - warten. Ohne Kanal könnte die Stadt immer ein Vorkaufsrecht zugunsten des Wasserschutzes geltend machen.
Stufe 2: lassen sich die Bürger nicht abbringen vom Vorhaben, werden neue Faktoren eingeführt
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Stufe 3: sofern die Bürger weitermachen, wird die Baumaßnahme blockiert oder abgebrochen Auch nach erfolgtem Genehmigungsverfahren können Bürokraten die Erfüllung der Auflage verkomplizieren oder blockieren. Ist eine Auflage als Voraussetzung einer Genehmigung
nicht erfüllbar, dann kann in der Folge die erteilte Genehmigung zurückgezogen werden.
Ein Amt bremst, das andere drängt und das dritte „gibt den Weg frei“, was nichts zu bedeuten hat. Kein Amt kann eine Erklärung für ein anderes Amt, mit anderer Zuständigkeit, abgeben. Das Ausspielen funktioniert dann, wenn kein gemeinsames Gespräch aller Beteiligten stattfindet. Kommen die Bürger dennoch voran, geht der Bürokratenkrieg in die Endrunde. |
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Schaffen es die Bürokraten somit, dass die Bürger die verlangte Auflage nicht erfüllen können, dann entspricht das Resultat der Stufe 1 (Verkauf oder Wartestellung in geduldeter “Unordnung”). Der Unterschied zu Stufe 1 ist das bisher ausgegebene Geld (evtl. auch für Juristen) und die vertane Zeit. Sofern ein Wohnhaus vorab umgebaut wurde und nun der Rückbau droht, können Bürger dadurch ruiniert werden.
Ohne Kanal hat die Stadt bzw. der Wasserversorger Vorkaufsrecht zugunsten des Gemeinwohls für den Wasserschutz! Wird dies nicht ausgeübt, kommt möglicherweise der “richtige” private Käufer zum Zug, der ob der vielen Schwierigkeiten bei diesem Grundstück, zum “Schnäppchenpreis” zuschlägt. Im vorliegenden Fall besonders pikant: die Genehmigung zum Umbau des alten Hauses konnte aufgrund des Baurechts nur an Nachkommen des Eigentümers erteilt werden. |
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